Kriminalität Drogenhandel über Krypto-Handys: 31-Jähriger verurteilt
Dresden - Das Landgericht Dresden hat am Dienstag einen 31-Jährigen wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Es war das erste Dresdner Urteil in einem sogenannten EncroChat-Verfahren. Die Anklage basierte auf Angaben aus ausgespähten Chatnachrichten der Drogendealer. Der 31-Jährige und sein Lieferant hatten ihre Drogengeschäfte über vermeintlich sichere Krypto-Handys des Unternehmens EncroChat abgewickelt.
Im Frühjahr vergangenen Jahres war es jedoch französischen Ermittlern gelungen, die Kommunikation von EncroChat-Kunden zu entschlüsseln. Das führte nach Angaben des Bundeskriminalamtes allein in Deutschland zu mehr als 2200 Ermittlungsverfahren, vor allem im Rauschgiftbereich.
Der 31-Jährige saß seit Februar in Untersuchungshaft und ist der erste Angeklagte, der sich ab Anfang Juli vor dem Landgericht Dresden verantworten musste. Er hatte innerhalb von zwei Monaten in sechs Fällen mit bis zu 750 Gramm Crystal und 20 Gramm Kokain gehandelt. Sein mutmaßlicher Lieferant steht derzeit ebenfalls vor dem Landgericht Dresden.
Da sich die Täter sehr sicher fühlten, als sie ihre Geschäfte über Chat-Nachrichten abwickelten, erhielten die Ermittler tiefe Einblicke in die Drogengeschäfte. So kaufte der 31-jährige Mann danach das Crystal für 30 Euro pro Gramm ein und verkaufte es für einen Preis zwischen 35 und 37 Euro weiter.
Verteidiger Michael Sturm hatte versucht, die Verwertung der in Frankreich erhobenen Beweise anzufechten. Nachdem die Kammer die Anträge jedoch zurückgewiesen hatte und auch aktuelle EncroChat-Entscheidungen von deutschen Oberlandesgerichten das Vorgehen der Ermittler stützten, gab Sturm auf und sein Mandant legte ein umfassendes Geständnis ab.
Der Vorsitzende Richter Christian Linhardt sagte am Dienstag, ohne Geständnis hätte die Kammer den Angeklagten wohl zu mehr als sechs Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Fitnesstrainer, der selbst keine Drogen konsumiert und nach eigenen Angaben mit seinen Einnahmen seine berufliche Existenz aufbauen wollte, vier Jahr Haft gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.