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Kosten bei Bundesteilhabegesetz: Kommunen mit Teilerfolg

Die Kommunen wollen mehr Geld vom Land für die Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung. Ein Urteil des Landesverfassungsgerichts können sie als Erfolg verbuchen - zumindest teilweise.

Von dpa Aktualisiert: 21.08.2021, 16:33

Greifswald - Im Streit mit dem Land um Kosten bei der Umsetzung des neuen Bundesteilhabegesetzes für Menschen mit Behinderung haben Kommunen vor Gericht einen Teilerfolg verzeichnet. Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts in Greifswald vom Donnerstag muss das Land neu regeln, wie es die Kosten bemisst, die es den Kommunen erstattet.

Landessozialministerin Stefanie Drese (SPD) kündigte in einer Mitteilung nach dem Urteil eine zügige Überarbeitung an. Die Ministerin betonte, dass man im Interesse der Menschen mit Behinderungen zu guten Lösungen kommen wolle.

Kommunen hatten geklagt, weil ihnen auf Grund des neuen Bundesteilhabegesetzes höhere Kosten entstünden. Das Gesetz schreibt eine individuellere Betreuung Betroffener vor. Die Kommunen haben laut Landkreistag dadurch Mehraufwendungen von etwa 27,6 Millionen Euro pro Jahr, erhielten vom Land aber nur 4,2 Millionen Euro. Die Kommunen sehen das Konnexitätsprinzip verletzt. Es sieht vor, dass den Kommunen bei der Übertragung einer neuen Aufgabe auch das notwendige Geld zu deren Umsetzung gewährt werden muss.

Das Gericht hat zwar nicht entschieden, dass die Ausgleichsbeträge unzureichend sind. Es kam aber zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber die zu erstattenden Kosten genauer bestimmen muss. „Eine grobe Schätzung der zukünftigen Mehrbelastung genügt nicht“, teilte das Gericht mit. Stattdessen forderte es eine genaue Prognose auf Basis der zur Verfügung stehenden Informationen. In den entsprechenden Gesetzen sind bisher nur pauschale Beträge aufgeführt.

Die Linke im Landtag warf der Landesregierung vor, die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes behindert zu haben. Erst auf Drängen seiner Fraktion habe die Regierung die vorgeschriebene Folgekostenabschätzung nachgereicht - allerdings völlig unzureichend, teilte der sozialpolitische Sprecher Torsten Koplin mit. Das habe das Gericht bestätigt.

Geklagt hatten die Städte Rostock und Schwerin sowie, stellvertretend für die Landkreise in MV, der Landkreis Ludwigslust-Parchim. Das Gericht hat dem Land eine Neuregelung - auch rückwirkend - bis Ende 2022 aufgegeben.