Dessau hebt Radwegebenutzungspflicht auf / Radler-Lobby will das auch für Magdeburg Radfahrer auf der Straße: ADFC dafür, Stadt unentschlossen, Polizei klar dagegen
Die Stadt Dessau will die Radwegbenutzungspflicht aufheben. Dort dürfen zukünftig Radfahrer auch dann auf der Straße fahren, wenn es einen Radweg gibt. Der ADFC fordert dies auch für Magdeburg, Stadt und Polizei winken dagegen ab.
Magdeburg l Die Forderung ist nicht neu. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) spricht sich schon lange für eine "Gleichberechtigung" von Kraftfahrzeugen und Fahrrädern auf der Straße aus. Das sei für Radfahrer allemal sicherer, so Mario Peine, Vorsitzender des ADFC-Regionalverbandes Magdeburg. Fahrräder würden von Autofahrern auf der Straße viel schneller wahrgenommen, als auf einem Radweg, was sich vor allem auf die Hauptunfallursache zwischen Radlern und Autos positiv auswirken würde. Rund 80 Prozent aller Unfälle zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen ereigneten sich, wenn Autofahrer nach rechts in eine Straße, die von einem Radweg gekreuzt wird, einbiegen wollen, so Mario Peine. Dazu komme, dass viele Radwege aufgrund von baulichen Mängeln nicht sicher seien. "Wir fordern, dass Radfahrer grundsätzlich selbst entscheiden dürfen, ob sie auf einem Radweg fahren wollen oder auf der Straße."
So wie es in Zukunft in Dessau der Fall sein soll. Dort wird die Stadt die Benutzungspflicht für Radwege aufheben. Die Grundlage dieses Beschlusses ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2010. Das Gericht entschied, dass das Fahren auf Radwegen für Radler nur dann eine Pflicht ist und vorgeschrieben werden kann, wenn es objektiv auf der Straße zu gefährlich ist. "Das ist ganz in unserem Sinne, denn wir sind nicht grundsätzlich gegen Radwege", sagt Mario Peine.
In Magdeburg ließe sich dieses Gerichtsurteil ebenfalls sehr schnell umsetzen, meint der ADFC-Vorsitzende. "Wir haben der Stadt in Gesprächen sogar angeboten, für sie die blauen Schilder zu entfernen und ihr zu übergeben." Man stehe also grundsätzlich im Gespräch mit der Stadt zu dieser Sache, so Peine.
Im Stadtrat ist die Radwegebenutzungspflicht bereits ein Thema. Am 22. November 2011 hat die FDP-Fraktion dazu einen Antrag gestellt. Man will wissen, wie sich das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf die Radwege-situation in Magdeburg auswirke und welche Konsequenzen daraus zu ziehen seien. In der Anfrage beruft sich die FDP-Fraktion ausdrücklich auf Stellungnahmen des ADFC.
Für die Stadt Magdeburg habe das Gerichtsurteil "keine Konsequenzen", schreibt Baudezernent Dieter Scheidemann in einer Stellungnahme zu der Anfrage. Als Begründung führt Scheidemann an, dass in der städtischen Arbeitsgruppe "Radverkehr" das Urteil im vergangenen Jahr "nicht ausführlich behandelt" wurde. Ein Anlass beziehungsweise der explizite Wunsch seitens der Mitglieder der Arbeitsgruppe, über die Auswirkungen des Urteils für die Landeshauptstadt Magdeburg in der Arbeitsgruppe gesondert zu debattierten, war bisher nicht gegeben, so Scheidemann. Dazu komme, dass in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt sei, dass grundsätzlich alle ausgebauten Radwege "nur auf Anfrage durch Dritte" auf ihre Benutzungspflicht nachträglich überprüft werden müssten. Da Scheidemann anfänglich feststellt, dass das Gerichtsurteil "keine Konsequenzen" für die Stadt habe, hat es bis jetzt offensichtlich noch keine entsprechenden Anfragen gegeben. Der Baudezernent hebt auch hervor, dass es sich bei jedem Radweg um eine Einzelfallentscheidung handele.
Am 16. Februar sollen die Anfrage und die Stellungnahme, die vom OB bereits genehmigt wurde, öffentlich beraten werden. Dabei ist noch offen, ob der Stadtrat eine politische Entscheidung dazu treffen wird.
Die Magdeburger Polizei erteilt der Freigabe der Radwegepflicht eine klare Absage. "Wir gehen davon aus, dass es für Radfahrer und Autofahrer deutlich sicherer ist, wenn vorhandene Radwege auch benutzt werden müssen", sagt Polizeisprecherin Beatrix Mertens. "Darum steht die Polizei der Freigabe ablehnend gegenüber." Auch sei zu befürchten, dass der Verkehrsfluss darunter leiden werde, wenn grundsätzlich alle Radfahrer auf den Straßen fahren dürften. Im vergangenen Jahr habe es in Magdeburg 585 Unfälle mit Beteiligung von Radfahrern gegeben. Dabei seien 70 Personen verletzt und eine Person getötet worden. "Wir befürchten, dass bei einer Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht diese Unfallzahl deutlich ansteigen wird", so Polizeisprecherin Mertens abschließend.