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Lärmbeschwerde Zu viel Lärm am Schönebecker Schießstand?

Von Paul Schulz 22.04.2021, 01:30
Über den Bürgermelder der Stadt hat sich ein Schönebecker über den Betrieb des Schießstands beschwert.    Beim Schützenverein kann man die Kritik nicht so recht nachvollziehen. Archivfoto: Kathleen Radunsky
Über den Bürgermelder der Stadt hat sich ein Schönebecker über den Betrieb des Schießstands beschwert. Beim Schützenverein kann man die Kritik nicht so recht nachvollziehen. Archivfoto: Kathleen Radunsky Archivfoto: Kathleen Radunsky

Schönebeck

Jeden Tag würde auf dem Schießstand an der Wilhelm-Dümling-Straße in Schönebeck „rumgeballert“ werden, moniert ein Schönebecker auf dem Bürgermelder auf der Website der Stadt. „Am Wochenende sowie an Feiertagen finde ich es besonders störend.“ Trotz geschlossener Fenster sei die Lautstärke des Schießstandbetriebes „extrem“.

Die Volksstimme hat Ralf Kassuhn, den Vorsitzenden des Schützenvereins Hubertus 1990, auf diese Vorwürfe angesprochen. Er kann die Kritik nicht so recht nachvollziehen. „Seit 50 Jahren sind wir hier aktiv und stoßen eigentlich bei allen auf Akzeptanz. Wir haben kaum negative Erfahrungen gemacht oder Beschwerden erhalten – und das, obwohl in den vergangenen 20 Jahren die Wohngebiete sogar näher ran gerückt sind. Aber irgendeiner hat ja immer was zu meckern.“

Weniger Geräusche durch Corona

Dass auch am Wochenende und an manchen Feiertagen geschossen wird, bestätigt Kassuhn. „Vor allem am Wochenende wird geschossen und trainiert, da haben schließlich die meisten Zeit“, so der Vereinsvorsitzende der Schützen. Zudem hebt er hervor, dass derzeit ohnehin weniger Geräusche beim Training entstehen. „Laut Corona-Vorgaben dürfen nur vier Schützen und ein Aufsichtsperson gleichzeitig aktiv sein. Dadurch haben wir beim Training logischerweise eine geringere Schussfrequenz“, erklärt Ralf Kassuhn.

Auch wenn die Beschwerde über den Bürgermelder publik gemacht wurde, so ist die Stadtverwaltung gar nicht zuständig, wie Stadtsprecher Frank Nahrstedt mitteilt. Das Thema Lärm – genauer gesagt Immissionsschutz – fällt nämlich in die Zuständigkeit des Salzlandkreises. Und Marianne Bothe aus der Pressestelle des Kreises teilt zunächst grundsätzlich mit: „Nach Prüfung aller öffentlich-rechtlichen Belange und unter Vorlage von Lärmgutachten wurden die erforderlichen Maßgaben zum Betrieb des Schießstandes per Bescheid festgelegt.“ Im Vorfeld gab es also bereits schalltechnische Untersuchungen, die die Geräuschentwicklung des Schießstands berücksichtigt haben.

Zulässiger Richtwert nicht überschitten

Bei den Entscheidungen bezieht sich der Salzlandkreis auf die Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Darin finden sich auch die zulässigen Lärmrichtwerte, so Marianne Bothe.

Ein Blick in die TA Lärm zeigt, dass je nach Gebiet verschiedene Dezibel-Grenzwerte gelten. In Wohngebieten beispielsweise maximal 50 Dezibel tagsüber, in Gewerbegebieten sind bis zu 65 Dezibel erlaubt. Außerdem heißt es in der TA Lärm: „Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 Dezibel überschreiten.“

Kein Handlungsbedarf laut Kreis

Der Schießstand in der Dümling-Straße befindet sich laut Frank Nahrstedt in einem „Sondergebiet mit Zweckbestimmung“. Der DIN-18005 zufolge sind in Sondergebieten 45 bis 65 Dezibel zulässig – je nach Nutzung des Areals.

Und besteht also nun Handlungsbedarf? Beim Salzlandkreis sagt man klar: Nein. Weitere „Geräuschminderungsmaßnahmen“ sind nicht geplant. Und solange sich die Schützen an die vorgegebenen Zeiten halten – was laut Kassuhn der Fall ist – spricht nichts gegen den Betrieb des Schießstands.