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Aufgespießt Alkohol-Pralinen als Heilmittel?

Von Schnaps, helfenden Engeln und einem Notfall: Wie ein Autofahrer seinen Pegel erklärt.

Von Siegfried Denzel 29.11.2024, 17:27
Wirklich 132 Mon Chéri aus medizinischen Gründen genascht?
Wirklich 132 Mon Chéri aus medizinischen Gründen genascht? Foto: Imago

Sollte es einen Preis für die phantasievollste Ausrede des Jahres geben, wäre ein Autofahrer aus Hessen ein heißer Kandidat. Vor dem Amtsgericht Frankfurt/Main erklärte der Mann seinen bei einer Verkehrskontrolle gemessenen Pegel von 1,32 Promille so: Er habe doch gar nichts getrunken – nur ein paar geschenkte Pralinen genascht.

Damit, beteuerte der Angeklagte mit Unschuldsmiene, habe er auch nur einen medizinischen Notfall bekämpft. Er sei nämlich nach einem Saunabesuch unterzuckert gewesen und habe sich mit seinem Auto gerade noch rechtzeitig auf einen Parkplatz „geflüchtet“. Und wie’s der Zufall so will, sind wildfremde Leute oft wie helfende Engel: Ein ihm völlig unbekanntes Paar habe seine Notlage bemerkt und ihm einen Beutel mit tischtennisgroßen Pralinen angeboten, um seinen Blutzuckerspiegel wieder auf Normalpegel zu bringen.

Er aß also und aß – und fühlte sich zunehmend besser. Und zwar so gut, dass er sich die weitere Heimfahrt zutraute. Dann stoppte ihn die Polizei ... Woher sollte er denn wissen, dass in den helfenden Kugeln Alkohol war?

Weder ein Gutachter noch das Gericht wollten die Geschichte glauben: So wären mindestens 132 Pralinen der Marke Mon Chéri nötig gewesen, um auf 1,32 Promille zu kommen – „absolut fernliegend“. Das nüchterne Urteil: elf Monate Führerscheinentzug und 4.950 Euro Geldstrafe. Wie viele Pralinen hätte er für so viel Geld wohl kaufen können?