Bundesgerichtshof hat Zweifel an Kontogebühr von Bausparkassen
Karlsruhe (dpa) - Der Bundesgerichtshof bezweifelt, dass Bausparkassen Kontogebühren verlangen dürfen. Kunden würden dadurch wohl unangemessen benachteiligt, sagte der Vorsitzende Richter bei einer mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Die Bausparkassen wälzten dadurch Kosten ab, die für "rein innerbetriebliche Leistungen" entstünden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen wegen einer Kontogebühr der Bausparkasse Badenia von 9,48 Euro im Jahr. Laut Verbraucherschützer sollen Bausparkassen ihr Geld in der Darlehensphase nicht über Gebühren, sondern über Zinsen verdienen.