Haushalt Uralte Ansprüche: Kirchen bekommen mehr Geld vom Land Sachsen-Anhalt
Alte Privilegien lassen die Staatsleistungen für die Kirchen in Sachsen-Anhalt weiter steigen. Trotz Verhandlungsbereitschaft aller Seiten ist eine Reform schwierig.
Magdeburg - Die Koalition aus CDU, SPD und FDP ringt weiter um den Doppelhaushalt für 2025 und 2026. Um Kosten zu senken, ist ein Einstellungsstopp geplant. Bei einem Posten steht aber jetzt schon fest, dass er steigen wird: die Staatsleistungen an die Kirchen. Grund dafür sind über 200 Jahre alte Entschädigungsansprüche.
Als die deutschen Fürsten im Jahr 1803 große Gebiete links des Rheins an Frankreich verloren, erhielten sie Ersatz: Kirchliche Besitztümer rechts des Rheins. Die Bischöfe traten Bistümer und gut 300 Abteien, Stifte und Klöster ab. Ihr Ausgleich: Geld von den Ländern.
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Die Weimarer Republik wollte die Praxis beenden und schrieb den Auftrag zur Ablösung der Verträge 1919 in die Verfassung. Auch im Grundgesetz findet sich die Passage. Passiert ist aber nichts. Bis heute erhalten die Kirchen so Millionen vom Land für den Besitzverlust. Nur in der DDR war Zahlpause.
In Sachsen-Anhalt entwickeln sich die Zahlungen gemäß Verträgen aus den 1990er Jahren parallel zur Beamtenbesoldung. Bis 2026 sollen die Leistungen von aktuell 44 auf 47 Millionen Euro im Jahr steigen. So sieht es der Haushaltsentwurf vor. Das Geld können die Kirchen verwenden, wie sie möchten.
Ablösung der Staatsleistungen finanziell nicht zu stemmen?
„Überall wird von Sparen geredet, aber die Kirchen müssen keine Nachweise erbringen“, kritisiert Wulf Gallert, Abgeordneter der Linken im Landtag. Zudem seien die Leistungen in Sachsen-Anhalt höher als in anderen Ländern: „Wir sind das Land, das pro Kopf die höchsten Sätze zahlt.“
Pro Einwohner sind es 20,08 Euro im Jahr, im Bundesschnitt hingegen 7,33 Euro. Bei den Mitgliederzahlen ist es andersherum: Das Land hat prozentual so wenige Kirchenmitglieder (14 Prozent) wie kein anderes.
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„Für uns in der Landesregierung ist eine Ablösung aktuell kein Thema“, sagt Regierungssprecher Matthias Schuppe. Das Land sei jedoch grundsätzlich offen, den Verfassungsauftrag umzusetzen und die Leistungen abzulösen. Es brauche aber erst ein Bundesgesetz. Zudem könne sich das Land die zu erwartende Ablösesumme nicht leisten.
Im Sommer hatten Ampelpolitiker angekündigt, ein Gesetz zur Ablösung auf den Weg zu bringen. So stand es auch im Koalitionsvertrag. Durch das Ampel-Aus liegt das Vorhaben jetzt auf Eis.
Kirchen in Sachsen-Anhalt offen für Reform
Die Kirchen betonen ebenfalls ihre Offenheit für Gespräche. Albrecht Steinhäuser hält für die evangelischen Kirchen in Sachsen-Anhalt die Kontakte zum Land. Er argumentiert, die Ablösesumme müsse so hoch sein, dass die Zinsen die Staatsleistungen ersetzen könnten. Für Sachsen-Anhalt entspräche das etwa einer Milliarde Euro.
Anja Schlender, Sprecherin des Bistums Magdeburg, teilt mit, dass die Kirchen auch ohne Staatsleistungen ihre bisher zum Teil damit bezahlten Aufgaben erfüllen müssten. Die rund sieben Millionen Euro für die katholische Kirche im Land machten ein Fünftel des Bistums-Haushalts aus.
Die Linke will das Thema 2025 erneut in den Landtag bringen. In der Vergangenheit schlug die Partei unter anderem vor, dass das Land statt der Staatsleistungen die Baulast für die Kirchen übernehmen könnte.
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„Die Debatte zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen ist überfällig“, meint Guido Kosmehl von der FDP. Auch Rückübertragungen von Liegenschaften seien möglich. Man müsse aber die Haushaltslage im Blick behalten und brauche ein Bundesgesetz.
Die CDU habe „aktuell keinerlei Absichten, die Staatsleistungen abzulösen“, sagt Landtagsmitglied Stephen Gerhard Stehli. Die Zahlungen seien „kein schlecht angelegtes Geld“. Verhandlungen seien möglich, aber die Vorstellungen lägen bisher weit auseinander.