Mindestlohn 50 000 Beschäftigte müssen weiter aufstocken
Trotz Mindestlohn sind Tausende Arbeitnehmer in Sachsen-Anhalt weiter auf Hilfen angewiesen.
Magdeburg l Die Einführung des Mindestlohns ist aus Sicht von Arbeitsmarkt-Experten bislang erfolgreich verlaufen. Befürchtete Arbeitsplatz-Verluste insbesondere in Niedriglohnländern wie Sachsen-Anhalt sind ausgeblieben, die Menschen haben mehr Geld in der Tasche. Für viele reicht das Einkommen aber noch längst nicht zum Leben aus, wie Zahlen der Bundesagentur für Arbeit in Halle belegen.
Noch immer erhalten mehr als 50 000 Erwerbstätige zusätzlich zu ihrem Verdienst einen staatlichen Zuschuss, sogenanntes Arbeitslosengeld II. Die Ursache hierfür liegt in den Lebensumständen, in denen sich die Menschen befinden. Den Sprung raus aus der staatlichen Hilfe haben in der Regel nur diejenigen geschafft, die alleinstehend sind und mindestens 40 Stunden pro Woche zu einem Lohn von 8,50 Euro arbeiten. Nur sie kommen auf ein Brutto-Gehalt von 1360 Euro, das zumindest in Städten mit moderaten Mietpreisen und Lebenshaltungskosten ausreichen kann. Weiterhin abhängig von staatlicher Hilfe sind dagegen Teilzeitbeschäftigte, Familien, Alleinerziehende und Minijobber.
Laut Statistik müssen mehr als 17 500 Teilzeitbeschäftigte ihren Lohn mit Hartz-IV-Geld aufstocken lassen. Kein Wunder: Bei einer 20-Stunden-Woche zum Beispiel stehen am Ende des Monats eben auch nur 680 Euro auf dem Gehaltszettel. Ein teilzeitbeschäftigter Single bekommt deshalb vom Staat durchschnittlich noch 339 Euro monatlich zu seinem Einkommen dazu, um zu überleben. Bei einem alleinerziehenden Teilzeitbeschäftigten liegt der Staatszuschuss im Schnitt bei 444 Euro.
Bei den Teilzeitbeschäftigten handelt es sich sehr häufig um Frauen, wobei fast jede zweite von ihnen lieber in einem Vollzeitjob arbeiten würde, wie Umfragen aus den vergangenen Jahren bereits ergeben haben. Viele der Frauen arbeiten im Reinigungsgewerbe, im Gastgewerbe und im Verkauf.
Vom Mindestlohn bislang kaum profitiert haben auch jene, die Arbeitszeit-Kürzungen durch den Arbeitgeber akzeptierten. Eine Bäckerei in Sachsen-Anhalt hat vor der Mindestlohn-Einführung Verkäuferinnen 35 Stunden die Woche beschäftigt, ihnen rund 6,50 Euro gezahlt. Sie kamen damals auf ein Grundeinkommen von etwa 910 Euro. Inzwischen verdienen die Verkäuferinnen zwar 8,50 Euro die Stunde, dürfen dafür aber nur noch 25 Stunden die Woche arbeiten. So kommen sie am Ende des Monats nur noch auf ein Grundeinkommen von 850 Euro, müssen also sogar Einbußen hinnehmen.
Weiterhin abhängig von staatlichen Zuschüssen sind außerdem fast 12 000 Erwerbstätige, die mit ihrem Partner und mit Kindern unter einem Dach leben. Statistisch betrachtet hat die Hälfte dieser Aufstocker ein Kind zu versorgen, die andere Hälfte zwei oder drei Kinder. Zwar gibt es für jedes Kind auch Kindergeld und andere Leistungen vom Staat, doch selbst damit kommen die Familien nicht über Hartz-IV-Niveau hinaus. Bei vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern mit Kindern liegt der monatliche Zuschuss des Staates im Schnitt bei 564 Euro. Wenn die Arbeitnehmer nur in Teilzeit arbeiten können, liegt der Zuschuss bei 785 Euro im Monat.
Je mehr Kinder im Haushalt leben, desto schwieriger fällt es den Erwachsenen, sich Zeit zum Arbeiten zu nehmen. Insofern verwundert es auch nicht, dass sich unter den Aufstockern viele Alleinerziehnde befinden. Knapp 8900 sind weiterhin auf staatliche Zuschüsse angewiesen.
Weit davon entfernt, das Einkommen selbstständig zu bestreiten, sind darüber hinaus Minijobber. Noch immer sind in Sachsen-Anhalt rund 23 000 Menschen geringfügig beschäftigt. Ihre Zahl ist rückläufig, weil die Beschäftigungsform für Arbeitgeber nicht mehr so attraktiv ist. Der Staat schreibt nämlich vor, dass Minijobber maximal 450 Euro im Monat verdienen dürfen. Weil aber nun der Mindestlohn von 8,50 Euro gilt, dürfen die Minijobber nicht mehr so lange arbeiten. Deshalb sind viele Unternehmen auch schon dazu übergegangen, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Jobs umzuwandeln. Dieser Prozess dauert aber weiter an, weshalb es weiterhin viele Minijobber gibt, die ihr Einkommen vom Staat aufstocken lassen. Ein Single bezieht im Schnitt 840 Euro aus der Staatskasse, ein geringfügig Beschäftigter mit drei oder mehr Kindern 1369 Euro im Monat.
Die Gewerkschaften und linke Politiker fordern inzwischen, den Mindestlohn auf zehn Euro zu erhöhen, weil ein Stundenlohn von 8,50 Euro nicht zum Leben reichen würde. Unabhängig von der Frage, ob ein höherer Mindestlohn nicht Arbeitsplätze gefährden würde, verdeutlichen die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, dass viele Beschäftigte in Sachsen-Anhalt auch mit Stundenlöhnen von neun oder zehn Euro weiterhin auf staatliche Hilfen angewiesen wären.
Von einer höheren Lohnuntergrenze würden erneut nur Aufstocker profitieren, die annähernd Vollzeit arbeiten und keine Kinder zu versorgen haben. Und sie hätten nur dann etwas davon, wenn sie ihre Jobs behalten.