Mindestlohn 8,84 Euro nicht für alle
Ab Januar 2017 gilt in Deutschland eine neue Lohnuntergrenze. Doch die darf in einzelnen Branchen bis Anfang 2018 unterschritten werden.
Magdeburg l Ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde – so sieht es die Gesetzgebung seit 2015 für Arbeitnehmer vor. Zum Jahresbeginn 2017 wird die sogenannte Lohnuntergrenze nun erstmals erhöht. Dann bekommen Arbeitnehmer 8,84 Euro, also 34 Cent mehr pro Stunde, darauf hatten sich im Oktober die Mitglieder des Bundeskabinetts geeinigt. Die Regelung gilt bundesweit.
Doch die Regelung kennt Ausnahmen: etwa bei Langzeitarbeitslosen. Für diese Gruppe gilt der Mindestlohn erst sechs Monate nachdem Betroffene einen neuen Job angetreten haben. Diese Regelung sei diskriminierend, hieß es jüngst aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen. Es werde keine Rücksicht auf die Kompetenz der Betroffenen genommen.
Zustimmung fand das auch bei den Volksstimme-Facebook-Nutzern. So schreibt etwa Frank Palmdorf:
Klaus-Dieter Däbritz meint:
Josy von Derschau schreibt zum Mindestlohn:
Neben Langzeitarbeitslosen und Praktikanten galten bereits seit Einführung des Mindestlohns auch branchenspezifische Ausnahmen: So wurden in der Land- und Forstwirtschaft in Ostdeutschland bis Ende 2015 nur 7,20 Euro Mindestlohn gezahlt. Seit Jahresbeginn 2016 gilt hier laut Statistischem Bundesamt ein Mindestlohn von 7,90 Euro.
Und auch ab 2017 wird die dann neu geltende Lohnuntergrenze in einigen Branchen weiter unterschritten. So gilt etwa in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau ab Januar 2017 ein Mindestlohn von 8,60 Euro, geht aus einer Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hervor (Stand: 1. November 2016). Eine Erhöhung auf 9,10 Euro soll erst im November 2017 folgen. In der Fleischwirtschaft ist der Mindestlohn bis Dezember 2017 auf 8,75 Euro geregelt.
Tatsächlich hat die Bundesregierung die flächendeckende Mindestlohnreglung von 8,84 Euro für alle Berufsgruppen auch erst ab 1. Januar 2018 festgeschrieben.
Mindestlohn-Ausreißer nach oben gibt es jedoch schon ab 2017: So werden im Baugewerbe ab Januar für sogenannte fachlich begrenzte Arbeiten 14,70 Euro pro Stunde gezahlt – allerdings nur im Geltungsbereich West. Im Osten Deutschlands erhält die Berufsgruppe maximal 11,30 Euro.
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