OP-Skandal Klinikum auf Schmerzensgeld verklagt
Derzeit werden mehrere Fälle des OP-Skandals im Zentrum für Wirbelsäulen-Chirurgie des Altmark-Klinikums in Zivilprozessen aufgearbeitet.
Stendal/Gardelegen l Der Anwalt des Gardeleger Altmark-Klinikums (AMK), Prof. Karl Otto Bergmann, bot am Mittwoch im Prozess vor der 1. Zivilkammer einem wohl unnötig operierten Patienten, der aber nicht zum Termin erschienen war, 5000 Euro Schmerzensgeld an. Dessen Anwalt Thomas Voigt will aber 15 000 Euro.
Zum Hintergrund: Vor gut vier Jahren wurde durch den offenen Brief von einem halben Dutzend AMK-Ärzten, darunter der geschasste und zwischenzeitlich verstorbene Chirurgie-Chefarzt Bernd F., bekannt, dass zahlreiche, an Patienten durchgeführte Operationen am Bewegungsapparat medizinisch nicht notwendig gewesen sein sollen. Der im AMK als Honorararzt tätige Berliner Dr. Michail T. – er war seinerzeit Leiter des Wirbelsäulenzentrums – soll die unnötigen Eingriffe hauptsächlich initiiert und als Operateur auch durchgeführt haben. Von etwa 60 Fällen war in Medienberichten, so auch in der Volksstimme, die Rede.
Ein Gutachter hielt 15 der 16 von ihm untersuchten Operationen seinerzeit für unnötig. Mehrere Krankenkassen erstatteten daraufhin Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Stendal ermittelt seitdem mögliche strafrechtliche Verantwortlichkeiten. Die Ermittlungen sind derzeit noch nicht abgeschlossen und Anklage nicht erhoben. Das bestätigte ein Sprecher auf Anfrage.
Am Mittwoch ging es vor der 1. Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Michael Steenbuck im Gütetermin um die Schmerzensgeldansprüche eines Mannes aus der Region Gardelegen, der sich einer unnötigen OP durch Dr. T. ausgesetzt sieht. Die fand im Februar 2012 statt. Anwalt Voigt hatte neben dem AMK und dessen Verwaltungsleiter sowie einige namentlich benannte Ärzte auch den Altmarkkreis Salzwedel als vermeintlichen Krankenhausträger und damit auch Landrat Michael Ziche verklagt. Dazu stellte Richter Steenbuck aber klar: Nicht der Altmarkkreis, sondern eine gemeinnützige GmbH sei der Träger. Ziche könne somit nicht Ziel der Klage sein.
Laut seiner Klage stellt Anwalt Voigt nicht nur die OP selbst infrage. Sie sei zudem fehlerhaft verlaufen, sein Mandant leide noch heute unter Schmerzen. Voigt wirft den Beklagten zudem Fehler bei Diagnose, Patientenaufklärung, OP-Dokumentation und Nachsorge vor.
Gutachter Julian Prell, Facharzt für Neurochirurgie aus Leipzig, sagte dazu im Prozess, dass die OP im vorliegenden Fall „relativ indiziert“ gewesen sei. Soll heißen, sie war „vertretbar“, aber „nicht zwingend notwendig“. In der Tat habe der Patient Ende 2011 einen Bandscheibenvorfall gehabt. Dr. T. hatte aber zudem eine Spinalkanalverengung diagnostiziert und will diese auch operativ behoben haben. Er habe keinen Anhalt für eine derartige Diagnose, so der Gutachter. Dagegen spreche auch „das kunterbunte, sich widersprechende Durcheinander“ in der OP-Dokumentation.
Auf Nachfrage hielt es der Gutachter für denkbar, dass aus Abrechnungsgründen etwas anderes im Bericht dokumentiert ist, als tatsächlich ausgeführt wurde. Der Bandscheibenvorfall bei dem Kläger sei der „denkbar einfachste klassische Fall“ gewesen. Möglicherweise hätten sich die Beschwerden sogar allein mit Medikamenten und Physiotherapien beheben lassen können.
Dr. T. habe laut Auskunft von Rechtsanwalt Bergmann zum Prozesstermin nach Stendal kommen wollen, um auf Fragen des Gerichts zu antworten. Doch aus Krankheitsgründen habe T. kurzfristig abgesagt. „Mal sehen, was wir daraus machen“, sagte Richter Steenbuck abschließend nach gut zweistündiger Verhandlung. Die war überwiegend von medizinischen Fachbegriffen geprägt. Bis Pfingsten haben Kläger und AMK nun Zeit, dem Gericht Stellungnahmen zuzusenden. Am 1. Juni will das Gericht entscheiden, wie weiter zu verfahren ist. Ein Urteil zu dem Zeitpunkt sei eher „zweifelhaft“, so Steenbuck.
Am Rande erfuhr die Volksstimme, dass in einer weiteren, von Anwalt Voigt vertretenen Schmerzensgeldklage unlängst ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wurde. Über die Summe wurde Stillschweigen vereinbart. Ein weiterer Prozesstermin in einem anderen Fall ist am Mittwoch wegen Erkrankung eines Anwalts geplatzt und muss neu angesetzt werden. In dem Fall ist wohl keine gütliche Einigung in Sicht. Nach Volksstimme-Informationen bereitet eine andere Anwältin derzeit mehrere Klagen von Patienten gegen das AMK vor.
AMK-Anwalt Bergmann sagte der Volksstimme, dass es bislang „insgesamt fünf oder sechs Schmerzensgeldklagen“ geben würde.