Kirche Magdeburg hat neuen Domprediger
Der Pfarrer Jörg Uhle-Wettler aus Bad Düben wird neuer Domprediger in Magdeburg. Der Gemeindekirchenrat wählte ihn Montagabend.
Magdeburg l Jörg Uhle-Wettler setzte sich am Abend in einem mehrteiligen Wahlverfahren gegen seine beiden Mitbewerber durch. Wie genau das Abstimmungsverhältnis unter den Mitgliedern des Gemeindekirchenrates aussah wollte Superintendent Stephan Hoenen nicht mitteilen. "Darüber geben wir keine Auskunft, aber es ging dann doch sehr schnell", sagte Hoenen am Abend der Volksstimme. Jörg Uhle-Wettler setzte sich damit gegen die beiden anderen Mitbewerber für das Amt des Dompredigers durch. Interesse hatten auch die beiden Pfarrer Eckhart Friedrich und Dr. Kristin Jahn aus der Lutherstadt Wittenberg gezeigt. Ebenso wie Jörg Uhle-Wettler hatten sich sich in Gottesdiensten der Gemeinde in den vergangenen Wochen vorgestellt.
Letztlich hätten bei der Wahl die besonderen geistlichen und kommunikativen Stärken von Jörg Uhle-Wettler den Ausschlag gegeben, sagte Superintendent Hoenen weiter. Die Kandidaten selbst waren beim Wahlvorgang nicht anwesend. Uhle-Wettler wurde 1965 in Dessau geboren, wuchs in Magdeburg auf und besetzt derzeit eine Pfarrstelle in Bad Düben. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. "Vom Dom ausgehend spüre ich immer wieder eine faszinierende Aura der Verlässlichkeit", hatte er in einer Selbstvorstellung vor dem Wahlverfahren gesagt. Uhle-Wetter war für eine Stellungnahme am Abend nicht zu erreichen. Nach Auskunft von Hoenen habe er seine Wahl aber bereits offiziell angenommen.
Anlass für die Neubesetzung der Dompredigerstelle ist der altersbedingte Abschied des langjährigen Dompredigers Giselher Quast. Er wird im Juni dieses Jahres verabschiedet. Er hatte sein Amt 1979 angetreten und es ununterbrochen inne. Sein Nachfolger wird voraussichtlich im Herbst den Dienst antreten. Am kommenden Sonntag wird die Wahl im Gottesdienst der Domgemeinde verkündet. Damit beginnt eine zweiwöchige Frist, in der beim Superintendenten Einspruch eingelegt werden kann. Der Einspruch ist zu begründen und kann sich nur auf Einwendungen gegen die Amts- oder Lebensführung sowie auf Verletzung von Verfahrensvorschriften stützen, sagte Superintendetn Stepha Hoenen.
Weiterhin bedarf die Wahl der Bestätigung durch das Landeskirchenamt. Hoenen: "Dieses Verfahren ist das übliche Besetzungsverfahren für Pfarrstellen in unserer Landeskirche und stellt somit keine Besonderheit dar." Der genaue Zeitpunkt der Übertragung der Stelle sei noch offen, hieß es weiter. Dieser Termin werde unter allen Beteiligten verabredet und erfolge durch das Landeskirchenamt, hieß es weiter. Es wird sich voraussichtlich um den Herbst 2016 handeln.