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Landgericht Ex-AfD-Mann verzichtet auf Berufung

Ein ehemaliges AfD-Mitglied hat auf eine Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichtes Gardelegen wegen Körperverletzung verzichtet.

Von Wolfgang Biermann 15.07.2016, 01:00

Stendal/Gardelegen l Um eine Geldstrafe von 600 Euro wegen vorsätzlicher Körperverletzung und falscher eidesstaatlicher Versicherung sollte es in einer Berufungsverhandlung am Donnerstag vor dem Landgericht Stendal gehen. Ein ehemaliger AfD-Funktionär aus dem Altmarkkreis Salzwedel, der am 18. März dieses Jahres vom Amtsgericht Gardelegen wegen Volksverhetzung zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden ist, wollte gegen ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Gardelegen vorgehen. Das hatte ihn am 18. November vorigen Jahres nach zweitägigem Prozess zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro (600 Euro) verurteilt.

Außerdem sprach das Amtsgericht laut Urteil einem von dem 43-Jährigen geschlagenen Mann 500 Euro Schmerzensgeld zu. Der Amtsrichter hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 12. Januar 2015 einem Mann in einem Ortsteil von Klötze mit einer 20 Zentimeter langen und etwa zwei bis drei Zentimeter breiten Blechrolle auf die linke Hand geschlagen hat. Nach Auskunft von Gerichtssprecher Dr. Michael Steenbuck hatte der 43-Jährige die Vorwürfe bestritten und in einem gesonderten Verfahren vor dem Landgericht Stendal an Eides statt versichert, den Mann nicht geschlagen zu haben.

Diese eidesstattliche Versicherung sah das Amtsgericht Gardelegen aber als falsch an. Unerwartet zog der Angeklagte jetzt am Montag seine Berufung gegen das Amtsgerichtsurteil vom 24. November ohne Angaben von Gründen zurück.

Nach Auskunft des Gerichtssprechers hat der 43-Jährige auch gegen das am 18. März gesprochene Urteil wegen Volksverhetzung Rechtsmittel eingelegt. Wie Volksstimme.de am 18. März berichtete, war ihm als Bewährungsauflage auferlegt worden, ein Monatsgehalt an die Gedenkstätte Buchenwald zu zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das ehemalige Mitglied des AfD-Kreisvorstands Salzwedel im Internet dazu aufgerufen hatte, politisch Andersdenkende an die Wand zu stellen, hieß es weiter auf Volksstimme.de. Während der Sitzung kam es demnach zu einem Eklat, als der Angeklagte inmitten der Urteilsbegründung einfach aufstand und den Gerichtssaal verließ. Ein Termin für den Berufungsprozess am Landgericht steht nach Auskunft von Gerichtssprecher Steenbuck noch nicht fest.