DNA-Gutachten Kind im Kirchen-Asyl missbraucht
Ein Flüchtling soll im Kirchen-Asyl Schönhausen ein sechsjähriges Mädchen missbraucht haben. Die Beweislage ist fast eindeutig.
Stendal l Es klingt ungeheuerlich, was die Staatsanwaltschaft in der beim Prozessauftakt vor dem Landgericht Stendal verlesenen Anklage einem 34-jährigen Iraner vorwirft. Der offenbar von Abschiebung bedrohte Flüchtling im Duldungsstatus soll sich im Kirchenasyl in Schönhausen befunden haben. Laut Anklage hat er in dem von ihm bewohnten Zimmer im Obergeschoss des Pfarrhauses am 17. September vorigen Jahres ein ihm gut bekanntes Mädchen sexuell missbraucht. Die Sechsjährige war im Pfarrhaus zu Besuch.
Bevor der Prozess beginnen konnte, forderte der Anwalt, der das Mädchen im Verfahren als Nebenkläger vertritt, den Ausschluss der Öffentlichkeit in Gänze, um den Schutz der Persönlichkeit des Kindes zu gewährleisten – scheiterte aber mit seinem Ansinnen. Die Jugendkammer unter Vorsitz von Richter Ulrich Galler wird die Öffentlichkeit nur für die Dauer der Vernehmung der Sechsjährigen, ihrer Mutter und beim Abspielen der Videoaufzeichnung der Erstvernehmung des Mädchens vor dem Haftrichter sowie bei den Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft ausschließen.
Für den Fall eines etwaigen Geständnisses stellte Richter Galler dem Angeklagten vor Beginn der Befragung ein milderes Urteil in Aussicht. „Nein, das ist nicht richtig“, sagte dieser auf die Frage, ob es so gewesen sei, wie es in der Anklage steht. Er hätte die Familie des Mädchens schon etwa sechs Monate gekannt und oft mit dem Mädchen und dessen Geschwistern gespielt. Wie „Onkel und Nichte“ sei das Verhältnis gewesen. „Wenn überhaupt“, sei er mit der Sechsjährigen am Tattag „maximal eine Minute alleine gewesen“.
Das vom Gericht verlesene Gutachten des Landeskriminalamtes liefert indes ein gegenteiliges Indiz. Demnach sicherte die noch am Tattag von der Mutter der Sechsjährigen alarmierte Tatortgruppe der Polizei DNA-Material. Eine sogenannte Mischspur schließt mit sehr großer Wahrscheinlichkeit die Täterschaft zumindest nicht aus. Die zweite DNA-Probe, die entscheidende Y-Chromosom-Spur, lässt nur den Angeklagten oder seinen Vater als Täter infrage kommen. Der befindet sich aber wohl nicht in Deutschland.
Auf die Frage des Richters, wie er sich das erkläre, antwortete der Angeklagte, dass er „viel mit den Kindern gespielt und sie umarmt“ hätte. Damit komme die DNA aber nicht in den Slip, so Richter Galler. Er sei mit den Kindern auch „schwimmen gegangen“, gab er zur Antwort.
Dorothea Pierwoß, eine der bekanntesten Gerichtspsychologen Deutschlands, hat das Mädchen auf Glaubwürdigkeit und Aussagekonstanz untersucht. Ihr Gutachten wird mit entscheidend für das am 9. März geplante Urteil sein.