Endlos-Prozess Zu Haft und Geldstrafe verurteilt
Ein mehrfach vorbestrafter 33-Jähriger ist in Stendal wegen Drogenanbaus und Fahren ohne Führerschein verurteilt worden.
Stendal l Mit einer überraschenden Wende und gleich zwei Strafen endete jetzt der am 22. März begonnene Prozess um Drogenanbau und Körperverletzung für einen vielfach vorbestraften 33-Jährigen aus einem Dorf bei Stendal: 20 Monate Gefängnis ohne Bewährung und dazu parallel eine Geldstrafe von 900 Euro.
Wie berichtet soll der unter Bewährung stehende Angeklagte in seinem Schlafzimmer eine Mini-Rauschgiftplantage betrieben und dazu noch einer Soldatin auf einem Parkplatz in Stendal einen heftigen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Den Drogenanbau hatte er zugegeben, den Faustschlag aber bestritten.
Viermal sollte eine junge Stendalerin zu dem Faustschlag als Zeugin aussagen. Zum ersten Termin kam sie nicht, zu den folgenden zwei Terminen konnte sie von der Polizei nicht aufgefunden und vorgeführt werden. So auch am fünften Prozesstag. Zu den vom Gericht bereits verhängten 300 Euro Ordnungsgeld muss sie nun auch noch die an den drei Prozesstagen durch ihr Fehlen entstandenen Mehrkosten zahlen. Weil eine weitere Prozessverzögerung unverhältnismäßig sei, stellte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft das Verfahren bezüglich der Körperverletzung der Soldatin ein.
Dafür zauberte die Staatsanwaltschaft eine neue Anklage aus dem sprichwörtlichen Hut: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Den aktuellen Prozess vor Augen, war der Angeklagte im Februar dieses Jahres in seinem Heimatdorf Auto gefahren – und wurde dabei prompt von der Polizei erwischt. „Es waren doch nur 200 Meter“, versuchte der Angeklagte abzuschwächen. Vergeblich.
Trotz der 22 Einträge im Strafregister bemühte sich die Verteidigerin beim Schöffengericht unter Vorsitz von Richterin Petra Ludwig „letztmalig“ um eine Bewährungsstrafe. Ebenfalls vergeblich. Es habe schon im Vorjahr beim Landgericht eine „allerletzte Chance“ gegeben, die der Angeklagte vertan habe, hieß es in der Urteilsbegründung.
Unter den 22 Vorstrafen sind allein drei wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Es handele sich dabei um zwei eintätowierte Hakenkreuze an Arm und Hand, erklärte die Verteidigerin. Immer wenn ihr Mandant in Hemd oder T-Shirt gesehen werde, gebe es eine Anzeige wegen der Hakenkreuz-Tätowierungen und folge eine Strafe.
Der von Hartz IV lebende Vater von vier Kindern könne es sich finanziell aber nicht leisten, die Tattoos entfernen zu lassen, argumentierte die Anwältin während der Verhandlung. Eine rechte Gesinnung hatte der Angeklagte vor Gericht stets verneint. Gleichwohl hatte die Polizei in einem der drei Fälle auch noch eine Kette mit Hakenkreuz bei ihm entdeckt.