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Haushalt Landtag hat Finanzen der Kommunen in der Hand: Ab 2025 zwingt vorläufiger Haushalt Gemeinden in die Knie - auch Zerbst

Das neue Kommunalverfassungsgesetz zwingt viele Städte in Sachsen-Anhalt, auch Zerbst, ab 2025 in die vorläufige Haushaltsführung. Welche Ausgaben der Gemeinde konkret in Gefahr wären.

Von Thomas Kirchner Aktualisiert: 22.04.2024, 16:38
Fraglich kann auch die einseitige Kompensation von Kostensteigerungen durch die Stadt im Kita-Bereich sein.
Fraglich kann auch die einseitige Kompensation von Kostensteigerungen durch die Stadt im Kita-Bereich sein. Foto: Thomas Kirchner

Zerbst. - Der Landtag wird nach aktueller Terminlage am Mittwoch (24. April) gegen 16.30 Uhr den Tagesordnungspunkt Kommunalverfassungsgesetz (KVG) aufrufen. „Nicht nur in Zerbst/Anhalt sehen wir mit Sorge auf die Abstimmung. Insbesondere an die Fraktionen der CDU und FDP appelliere ich, die bisherige Haltung zur Neufassung des Paragrafen 102 zu überdenken“, fordert Andreas Dittmann (SPD), Bürgermeister in Zerbst und Präsident des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt.