Demjanjuk-Urteil brachte die Wende in der Verfolgung von NS-Verbrechern
Die Verurteilung des KZ-Aufsehers John Demjanjuk im Mai 2011 gilt als Wendepunkt in der Rechtsprechung. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten bei NS-Delikten nur der Nachweis einer Individualschuld zu einer Verurteilung führen können. Das Landgericht München hatte den Ukrainer Demjanjuk dagegen zu fünf Jahren Haft wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 28060 Juden im Vernichtungslager Sobibor im südöstlichen Polen verurteilt, obwohl ihm als Wächter keine Tat individuell zugeschrieben werden konnte. Das Urteil wurde nie rechtskräftig, da Demjanjuk starb, bevor die Revision durchgeführt werden konnte.
Nach diesem Richterspruch nahm die Ludwigsburger Zentralstelle zur Verfolgung von NS-Verbrechen neue Ermittlungen gegen einstige KZ-Aufseher auf. 28 neue Verfahren sind seitdem eingeleitet worden. Auch ein 90-jähriger ehemaliger Professor der Universität Halle (1970 bis 1988) steht im Verdacht, sich als SS-Rottenführer im Nebenlager "Monowitz" des KZ Auschwitz der Beihilfe zum Mord schuldig gemacht zu haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn.