Afghanische Familie soll nach Ungarn zurückgeführt werden Der Flug in die Obdachlosigkeit
In fünf Tagen soll die Familie Nabizadeh im Flieger nach Budapest sitzen. Ungarn war der erste EU-Staat, den die Flüchtlinge aus Afghanistan betreten haben. Dort wartet auf die jetzigen Burger eine Aufenthaltsgenehmigung - und die Obdachlosigkeit.
Burg l Habas Nabizadeh kann sich problemlos auf deutsch verständigen. Habas war fünf Jahre alt, als er mit seinen Eltern aus Afghanistan flieht. Aus Angst vor den Taliban. "Sie kommen und holen die Kinder", sagt Habas Mutter Faride Akbarpur. Habas Vater Abdul Ahmed Nabizadeh spricht in abgehacktem deutsch - von den entführten Nachbarskindern, dem Organhandel. Über Ungarn reist die Familie vor drei Jahren in Deutschland ein. Ihr Ziel damals: Verwandte in Hamburg.
Auf der Flucht wird die Familie getrennt, in Burg wieder zusammengeführt. Doch ein halbes Jahr später geht es zurück nach Ungarn. Habas und seine Mutter hatten dort Fingerabdrücke hinterlassen. Im ungarischen Flüchtlingsheim wurden "wir behandelt wie Kriminelle", sagt Abdul Ahmed. Neffe Eghbal hält es nicht aus, flüchtet wieder nach Deutschland.
Im Januar 2013 kommt Habas kleine Schwester Maszoma in Ungarn zur Welt. Die Familie erhält eine Aufenthaltsgenehmigung - doch arbeiten dürfen die Eltern nicht. Eine Wohnung gibt es nicht, die Vier landen auf der Straße - und gehen zurück nach Burg.
Heute ist Habas acht Jahre alt und besucht die Pestalozzi-Grundschule in Burg. Schulleiterin Simone Henes über den Neuzugang: "Er ist mein Dolmetscher." Habas versteht sehr gut deutsch und helfe den Lehrern beim Übersetzen für die Neuzugänge. "Erst am Montag ist wieder ein neuer Schüler mit Migrationshintergrund zu uns gekommen und Habas hat sich sofort gekümmert."
Nur noch fünf Tage bis zum Flug nach Budapest
Doch geht es nach dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kommt Habas in der nächsten Woche nicht mehr zur Schule. Die Duldung der Flüchtlinge läuft aus. Der Flug nach Budapest ist bereits organisiert. Die Familie muss ihre Burger Dreiraumwohnung verlassen. Sie leben unter einem Dach mit dem 19-jährigen Neffen Eghbal. Er darf bleiben, hat mittlerweile eine Aufenthaltsgenehmigung.
Die anderen sollen zurück nach Ungarn. Weil es das erste EU-Land ist, dass sie betreten haben. Nach der sogenannten Dublin-Verordnung muss Deutschland "den Antragssteller in den Staat überstellen, der für die Behandlung des Asylverfahrens zuständig ist", erklärt die Sprecherin des BAMF Sindy Hoppe.
Doch dabei würde nur in Länder zurückgeführt, "in denen keine systemischen Mängel im Sinne der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes vorliegen". Während Deutschland nicht mehr nach Griechenland überstellt, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erst im Juli ein Urteil gefällt, dass die Mindestmaßstäbe für die Durchführung des Asylverfahrens in Ungarn eingehalten werden.
Aktuelle Berichte der Menschenrechtsorganisation Pro Asyl belegen jedoch, dass den Flüchtlingen in Ungarn neben der Obdachlosigkeit rassistische Übergriffe und sogar die Inhaftierung droht: Die Kinder können nicht zur Schule gehen, eine Krankenversicherung gibt es nicht. Anders als in Deutschland hat die Familie Nabizadeh nach Abschluss des Verfahrens dort keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Die Krux: Nach einem abgeschlossenen Asylverfahren besteht keine europarechtlich normierte Pflicht zur Gewährung finanzieller Hilfen.
Die Ausländerbehörde des Landkreises hat bereits begonnen, die Rückführung einzuleiten. Kreissprecherin Ilona Abraham: "Dazu ist unsere Behörde rechtlich verpflichtet." Die Mitarbeiter müssen für Passersatzpapiere sorgen, "weil die Familie bis heute keine Identitätspapiere vorgelegt hat", erklärt Abraham. Doch hat der Landkreis wirklich keinen Handlungsspielraum? Jan Braune von der Integrationshilfe Sachsen-Anhalt sieht das anders: "Es gibt Optionen." Und die würde er den Mitarbeitern gerne aufzeigen, "den Flüchtlingen eine Stimme geben". Dazu hat Braune noch keine Chance bekommen. Er ist der Überzeugung, dass "eine Familie mit Kleinkindern nicht einfach in die Ungewissheit zurückgeführt werden kann". Die Gefahr der Obdachlosigkeit sei einfach zu hoch.
Sieben Monate bis zur Asyl-Entscheidung
Genauso fehlt es auch Habas Lehrerin Simone Henes an Verständnis: "Die Familie möchte endlich Fuß fassen und bekommt dazu keine Chance. Da ist die Politik gefragt - bis über Asylanträge entschieden wird, dauert einfach zu lange." Laut Sindy Hoppe vom BAMF liegt die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Asylanträge bei sieben Monaten. "Es hängt immer von den Fluchtgründen ab, die der Antragssteller in seiner Anhörung vorträgt."
In den Monaten der Duldung ist Habas regelmäßig mit seinen Eltern ins Sprachcafé des Soziokulturellen Zentrums (SKZ) gekommen - um Deutsch zu lernen. "Die Mutter spricht schon gut deutsch und ist so eine richtige Powerfrau", erzählt Nicole Wentrop. Schreibt Abdul Ahmed seinen Namen falsch, ist seine Frau sofort zur Stelle, verbessert ihn.
Wentrop unterrichtet ehrenamtlich im SKZ und ist erschrocken. Gerade noch hat sie versucht, einen Kita-Platz für die kleine Maszoma zu organisieren, plötzlich taucht die Familie nicht mehr zum Deutschunterricht auf. Schuld ist die anstehende Rückführung. Geht es nach Braune ist in diesem Fall noch nicht das letzte Wort gesprochen. Er sucht nach Optionen. Eine davon könnte die Übertragung der Aufenthaltsgenehmigung von Ungarn auf Deutschland sein.