Stadtrat hebt den einschränkenden B-Plan auf / Rest ist Landessache Windpark Mangelsdorf: Investor interessiert sich für "Repowering"
Jerichow/Mangelsdorf (sta) l Der Stadtrat der Einheitsgemeinde Jerichow ebnet den Weg für eine bessere Ausnutzung des Windeignungsgebiets bei Kleinmangelsdorf: In der jüngsten Sitzung wurde der Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes "Windpark Mangelsdorf" gefasst.
In diesem Eignungsgebiet stehen bereits zehn Anlagen mit einer Nabenhöhe von 65 Metern. Im B-Plan, der seinerzeit noch von der Gemeinde Mangelsdorf beschlossen worden war, sind - wie auch im Regionalen Entwicklungsplan - diese 65 Meter als Maximalhöhe festgelegt. Festgelegt sind auch die genauen Standorte von ursprünglich 13 möglichen Windkraftanlagen, teilte Ralf Demann, stellvertretender Bauamtsleiter, auf Nachfrage mit. "Der B-Plan war ein Stück kleiner als das Eignungsgebiet. Das hätte aber nichts geändert, weil der Mindestabstand zur bebauten Ortslage von zunächst 500 auf 1 000 Meter erweitert wurde. Dadurch sind die Standorte von drei Anlagen weggefallen."
Mit den derzeit zehn Anlagen sei das Eignungsgebiet also ausgelastet, weitere könnten gar nicht gebaut werden. Deshalb kam das Stichwort "Repowering" ins Spiel, was bedeutet, dass die alten Anlagen durch leistungsfähigere ersetzt würden.
Es gebe einen Investor, der diesbezüglich Interesse bekundet habe - einen anderen als den Betreiber der jetzigen Anlagen, informierte Demann. Wie dieser mit dem jetzigen Betreiber ins Geschäft komme, sei nicht Sache der Stadt. Durch die B-Plan-Aufhebung werden lediglich Einschränkungen beseitigt. Stärkere Anlagen könnten ohne weiteres installiert werden. Da zur besseren Windausnutzung jedoch auch höher gebaut werden soll, müsste es auch eine entsprechende Änderung im Regionalen Entwicklungsplan für dieses Gebiet geben. Das wiederum sei Sache der Regionalen Planungsgemeinschaft beim Land.
Bei der Anhörung zur B-Plan-Aufhebung habe es nur zwei Einwendungen gegeben, berichtete Ralf Demann in der Stadtratssitzung: In der angrenzenden Ortschafts Wust habe man Angst, dass der Beschluss Auswirkungen auf deren Windpark habe. "Das ist aber nicht der Fall!" Und die Naturschutzbehörde des Landkreises habe mitgeteilt, dass die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für den jetzigen Windpark noch immer nicht umgesetzt seien. "Die sind aber nicht im B-Plan verankert, sondern im Baugenehmigungsverfahren. Deshalb kann sie der Landkreis immer noch durchsetzen", betonte Demann.