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Stadtrat Halberstadt beschließt finanziellen Anreiz für freiwillige Zahlung des Ausgleichsbetrages Verschönerung muss bezahlt werden

Von Jörg Endries 05.03.2015, 02:32

Einen Rabatt über zehn Prozent erhalten Grundstücksbesitzer aus dem Sanierungsgebiet Altstadt für die freiwillige Zahlung des Ausgleichsbetrages. Damit müssen sie sich an den Kosten der Arbeiten beteiligen. Die Gegenleistung: Eine Wertsteigerung ihres Grund und Bodens durch die Sanierung.

Halberstadt l Auferstanden aus Ruinen ist die Altstadt Halberstadts. Dank eines ambitionierten Sanierungsprogramms, das kurz nach der politischen Wende Anfang der 1990er Jahre gestartet worden ist, hat die Altstadt eine zweite Chance bekommen. Etwa 60 Millionen Euro Fördergeld sind nach Information der Landesentwicklungsgesellschaft Saleg in das 91 Hektar umfassende Sanierungsgebiet geflossen.

Jetzt erhalten die Grundstückseigentümer die Aufforderung, sich an den Kosten zu beteiligen. Der Stadtrat Halberstadt hat während seiner jüngsten Sitzung einen Beschluss zur vorzeitigen Ablöse des sogenannten Ausgleichsbetrages mit einer Nein-Stimme und vier Enthaltungen beschlossen.

Diskussion um Rabatt-Höhe

Wer das Angebot der Kommune annimmt, also schnell zahlt, soll dafür mit einem finanziellen Anreiz belohnt werden. Konkret bedeutet das, betroffene Grundstücksbesitzer, die den Ausgleichsbetrag vorzeitig an die Sanierungsfonds überweisen, erhalten einen Rabatt in Höhe von zehn Prozent der zu zahlenden Summe. Ein Angebot, das anfangs bei den Stadträten nicht allseits Zustimmung fand.

Hans-Joachim Nehrkorn (Linke) forderte während der jüngsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses die Gleichbehandlung von Kernstadt und Ortsteilen. So habe man im Schachdorf Ströbeck den Eigentümern vor einigen Jahren einen Rabatt von nur fünf Prozent eingeräumt. Jetzt sollen die Halberstädter doppelt soviel Geld geschenkt bekommen. Das sei den Bürgern in den Ortsteilen nicht mehr zu vermitteln. Ströbecks Ortsbürgermeister und Stadtrat Jens Müller (SPD) nahm der Diskussion die Schärfe. Dieser Beschluss stamme aus dem Jahr 2009, als Ströbeck noch eine selbstständige Kommune war. Insofern könne man heute nicht von einer Ungleichbehandlung sprechen.

Eine ähnliche Diskussion gab es im Hauptausschuss. Es bei einem fünf-Prozent-Rabatt zu belassen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

2013 hat der Bund das Förderprogramm zur Altstadt-Sanierung eingestellt. Seitdem fließt auch für Halberstadt kein Fördergeld mehr. 25 Jahre nach dem Sanierungsstart erhalten die Grundstücksbesitzer im Sanierungsgebiet die Rechnung für die mit der Sanierung verbundene Wertsteigerung ihrer Grundstücke. Davon betroffen sind in Halberstadt etwa 1000 Grundstücke. Die Ausgleichsbeträge sind nur einmal zu zahlen. Sie können sehr unterschiedlich ausfallen und richten sich nach den sogenannten Bodenwerten. Deren Höhe hängt wiederum davon ab, ob die Sanierungsziele im jeweiligen Bereich umgesetzt wurden. Horst Müller wollte auf Volksstimme-Nachfrage nichts dazu sagen, wo und wieviel gezahlt werden muss. Fakt sei, dass die Bodenwerte dort noch überprüft werden müssen, wo die Sanierungsziele nicht umgesetzt wurden. Fließt das Geld, darf die Kommune damit keine Haushaltslöcher stopfen. Die Stadt muss es wieder für Bauvorhaben im Sanierungsgebiet einsetzen, die bisher nicht verwirklicht wurden. Zum Beispiel für den Straßenbau.

Der Saleg-Mitarbeiter betonte, dass die vorzeitige Ablöse von Ausgleichsbeträgen freiwillig sei. Sowohl seitens der Stadt als auch der Grundstücksbesitzer. Wobei "Freiwilligkeit" nicht falsch verstanden werden darf. Zur Kasse werden die Besitzer auf jeden Fall gebeten - früher oder später. Zahlen sie freiwillig, bleibt das Geld allerdings in Halberstadt. Verzichtet man auf diese "Freiwilligkeit" und die Satzung für das Sanierungsgebiet wird aufgehoben, was wahrscheinlich 2017 erfolgen soll, geht die Kommune leer aus. In diesem Fall erhält nach Erstellung der Endabrechnung für das Sanierungsgebiet das Land das Geld. Insofern kann es nur im Interesse der Stadt liegen, mit den Grundstückseigentümern eine freiwillige Ablösevereinbarung zu treffen.

"Das müsste auch im Interesse der Grundstücksbesitzer liegen", betont Jens Klaus, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Halberstadt. Die hätten mit der vorzeitigen Zahlung Sicherheit über den Höhe der Summe. Wer darauf setzt, dass der Wert der Grundstücke in Zukunft fallen könnte, und damit weniger zahlen müsste, würde pokern - Ausgang offen.

Geld fließt wieder in Sanierungsprojekte

Angaben, wie hoch die Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen ausfallen könnten, sind derzeit nicht zu bekommen. Die Saleg hält sich dazu bedeckt. Bisher sind aus ehemaligen Sanierungsgebieten Ablösebeträge in Höhe von 2,27 Millionen Euro freiwillig von Grundstücksbesitzern gezahlt worden. Allein das Halberstädter Stadtzentrum, das zu Zeiten des Wiederaufbaus Sanierungsgebiet gewesen ist, ist darin mit etwa zwei Millionen Euro vertreten, berichtet auf Volksstimme-Nachfrage Horst Müller. Geld, dass erst auf einem Treuhandkonto der Landesentwicklungsgesellschaft Saleg landete und anschließend wieder für Sanierungsvorhaben in Halberstadt ausgegeben wurde.

Diese Option hat die Stadt Halberstadt auch mit den zu erwartenden Einnahmen aus den Ausgleichsbeträgen für die Altstadtsanierung. Denn noch längst nicht alle Vorhaben des Programms konnten aufgrund des zeitigen Ausstiegs des Bundes verwirklicht werden.

Jens Klaus schätzt ein, dass bisher etwa 80 bis 85 Prozent des öffentlichen Raumes im Sanierungsgebiet fertiggestellt wurden. Insofern bestünde noch Investitionsbedarf. Jens Klaus: "25 Jahre sind zwar eine lange Zeit, für ein großes Sanierungsvorhaben wie die Altstadt Halberstadt allerdings auch wieder nicht. In dieser Zeit ist trotzdem sehr, sehr viel gemacht worden. Eine große Leistung in der Vergangenheit und jede weitere Sanierung in der Zukunft ebenfalls. Das wird leider viel zu schnell vergessen."