Schweinemastanlage Kunrau / Investoren und Gegner stritten gestern um das Für und Wider Freund und Feind steigen in den Ring
Freund und Feind in einem Saal: Im Kunrauer Schloss standen sich bei der gestrigen Erörterung Befürworter und Gegner der geplanten Schweinemastanlage gegenüber. Es kam zum erwarteten Schlagabtausch.
Klötze l Der erste Termin vor gut einem Jahr platzte in nahezu letzter Sekunde. Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb einer Schweinemastanlage war unter anderem wegen dem Kriterium Abluft noch einmal geändert worden. Gestern war es dann so weit. Die potenziellen Investoren (Johann und Holger Koelmann) aus Bad Bentheim trafen mit ihren Experten (darunter ihr Anwalt, Dr. Helmar Hentschke aus Potsdam, sowie Sachverständigen der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH) auf eine Heerschar Protestler, angeführt von den Mitgliedern der BUND-Ortsgruppe Kunrau um ihren Sprecher Günter Zogbaum.
Geleitet wurde die Sitzung von Marita Wienecke vom Landesverwaltungsamt in Halle. Zu Beginn sagte sie: "Ziel der Erörterung ist es, den Einwendern noch einmal die Möglichkeit zu geben, ihre schriftlich vorgebrachten Argumente näher zu erläutern. Sie sind heute in sehr großer Zahl erschienen. Das freut mich. Es lässt eine rege Diskussion vermuten." Gleichsam konnten die künftigen Betreiber natürlich darauf reagieren.
Die beiden Parteien ließen sich nicht lange bitten. Zunächst ging Günter Zogbaum in die Offensive und bat um Klarheit hinsichtlich der Identität der Antragsteller. Diese hätten mehrfach ihre Bezeichnung variiert. Helmar Hentschke erwiderte, dass sich zwei Kommanditgesellschaften zu einer Bauherrengemeinschaft zusammengeschlossen hätten. Ein Eintrag ins Handelsregister sei in diesem Fall nicht vonnöten.
Dann ergriff Kunraus Ortsbürgermeister Uwe Bock das Wort. Er fragte: "Sie geben ihren Sitz mit Immekather Weg 34 an. Kenne ich nicht. Gibt es nicht. Wo ist der Briefkasten? Können Sie mir den mal zeigen?" Helmar Hentschke überlegte einige Sekunden - und antwortete: "Dort ist die postalische Erreichbarkeit. Das ist der Sitz des künftigen Standortes."
Zudem räumte er ein, dass es sich bei der beabsichtigten Anlage nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb im herkömmlichen Sinne handele. Jedoch sei laut Baugesetzbuch eine Privilegierung vorhanden.
Weitere Streitpunkte mit einem jeweiligen Für und Wider folgten (siehe Infokasten).
Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit, so kündigte Marita Wienecke an, werde nach reiflicher Prüfung durch öffentliche Bekanntmachung publiziert.