Geschäftsführer schließt Gesundheitsgefährdung und andere Ordnungswidrigkeiten nicht aus Verband warnt vor den Gefahren durch die Nutzung von privaten Eigenwasseranlagen
Bei Kontrollen haben Mitarbeiter des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
"Bode-Wipper" Staßfurt festgestellt, dass nicht wenige Kunden betrügen.
Zudem gefährden sie die Gesundheit ihrer Mitmentschen.
Staßfurt l "Im Rahmen der Abarbeitung des Konzeptes zur Verringerung der Trinkwasserverluste hat der Verband mehrere Orte intensiv auf das Verbrauchsverhalten der Anschlussnehmer überprüft. Dies erfolgt im Wesentlichen durch den Abgleich der verbrauchten Frischwassermengen in Abhängigkeit mit der Nutzungsintensität des Grundstückes. Dabei kam zu Tage, dass eine Vielzahl der Anschlussnehmer über sogenannte Eigenverbrauchsanlagen, wie zum Beispiel Brunnen aus DDR-Zeiten und Regenwasserzisternen, verfügen und diese nutzen", sagte der Geschäftsführer des Wasser- und Abwasserzweckverbandes (WAZV) "Bode-Wipper" Staßfurt Andreas Beyer, der sich den Kampf gegen die hohen Wasserverluste auf die Fahnen geschrieben hat.
In einer Vielzahl von Fällen seien diese Eigenverbrauchsanlagen mit der Hauswasserversorgung des Verbandes gekoppelt und versorgen die Anschlussnehmer je nach Bedarf aus dem öffentlichen Netz oder aus der privaten Brunnenanlage.
"Der WAZV ist verpflichtet, seinen Kunden Trinkwasser am Ende der Hausanschlussleitung in der durch die Trinkwasserverordnung geregelten Qualität zu liefern", betonte Beyer. Am Zapfhahn des Verbrauchers sei die Einhaltung der Trinkwasserqualität Pflicht.
Verkeimtes Wasser könnte in das Trinkwassernetz gelangen
Nach den einschlägigen technischen Vorschriften dürfen Eigenverbrauchsanlagen nicht mit dem öffentlichen Netz verbunden sein und müssten dauerhaft farblich unterscheidbar sein, fügte der Geschäftsführer hinzu.
Bestehe dennoch eine Verbindung, könne verkeimtes Nicht-Trinkwasser in das öffentliche Trinkwassernetz gelangen und sich so unbemerkt im Netz verbreiten.
"Diese Fälle sind in der Praxis bereits vorgekommen", sagte Beyer und fügte hinzu: "Die direkte Verbindung von Eigenverbrauchsanlagen mit dem öffentlichen Netz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird durch den Verband entsprechend geahndet. Im Falle einer Erkrankung Dritter liegt ein Straftatbestand vor. Zudem ist unter Umständen eine Entnahme aus dem Grundwasser erlaubnispflichtig."
Zudem weist der Verband ausdrücklich darauf hin, dass durch regelmäßige Beprobungen durch das Gesundheitsamt des Salzlandkreises und durch den Wasserlieferanten, die Trinkwasserversorgung Magdeburg (TWM) höchste Trinkwasserqualität gewährleistet werde, was bei privaten Brunnenanlagen nicht annährend der Fall sein dürfte.
"Neben dem hygienischen Aspekt ist es vermehrt vorgekommen, dass Anschlussnehmer somit Abwassermengen in die öffentliche Abwasseranlage einleiten, ohne diese durch einen vorgeschriebenen Zwischenzähler beim WAZV zu melden. Auch dies stellt den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit dar und wird entsprechend geahndet", kündigte der WAZV-Geschäftsführer an. Daneben sei der Verband berechtigt, nach der Abgabenordnung Gebühren für mindestens vier, höchstens bis zu zehn Jahre nach zu veranlagen. "Dies erfolgt durch den Verband im Rahmen der maßgebenden Verjährungsvorschriften", betonte Beyer.