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Geldstrafe für Trunkenheit auf Fahrrad

18.03.2015, 16:42

Stendal (wbi/ta) l "Betrunken Fahrrad zu fahren ist kein Kavaliersdelikt." Mit diesen Worten des Strafrichters ist in dieser Woche ein 48-jähriger Fahrradfahrer vom Amtsgericht wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu 50 Tagessätzen à zehn Euro (500 Euro) Geldstrafe verurteilt worden. Zum dritten Mal innerhalb von vier Jahren ist der Mann aus dem Norden unseres Landkreises betrunken auf dem Zweirad von der Polizei erwischt worden. Zuletzt am Abend des 8. November vorigen Jahres auf der Kreisstraße zu seinem Heimatort. Die Blutentnahme ergab einen Wert von 2,05 Promille. Die bekomme man nicht von drei bis vier Bier, so der Richter. Kleinlaut räumte der Angeklagte ein, dass er bei einer Treibjagd dazu auch noch "paar Doppelte" getrunken habe. "Zum Glück waren Sie nur Treiber, nicht Jäger. Aber schlimm genug", hielt der Richter ihm weiter vor.

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