Grundsteueranhebung gesetzwidrig Hüttenröder gewinnen Klage
Hüttenröder Einwohner haben mit einer Klage gegen die Stadt Blankenburg Erfolg gehabt. Das Verwaltungsgericht Magdeburg folgte ihrer Argumentation, dass die nachträgliche Anhebung der Grundsteuer B gegen den Eingemeindungsvertrag verstößt.
Hüttenrode l Die Hüttenröder werden augenzwinkernd gern als zänkisches Bergvolk bezeichnet. Nun haben sie ernst gemacht. Etwa 30 Einwohner hatten Anfang 2014 eine Sammelklage gegen die Stadt Blankenburg angestrengt. Inhalt: Die nachträglich vom Stadtrat beschlossene Anhebung der Grundsteuern verstoße gegen den 2009 geschlossenen Eingemeindungsvertrag zwischen der einst selbstständigen Gemeinde Hüttenrode und der Stadt Blankenburg.
Hans Schaarschmidt, einer der Beschwerdeführer, erinnert daran, dass die Tinte unter dem Einigungsvertrag kaum trocken war, als zunächst die Hundesteuer im Ortsteil angehoben wurde. "Das war der erste Vertragsbruch. Das haben die Hundebesitzer aber noch hingenommen", sagt er. Als schließlich die Grundsteuern vereinheitlicht werden sollten, habe diese Erhöhung unter den Hüttenrödern "erhebliche Unruhe ausgelöst", so Schaarschmidt. Schnell waren Mitstreiter gefunden, die das nicht hinnehmen wollten. "Wo leben wir denn, wenn ein rechtsgültiger Vertrag gebrochen wird?", fragt Schaarschmidt.
Das Magdeburger Urteil bestätigt die Argumente der Kläger: Die der Erhöhung der Hebesätze zugrundeliegende Satzung ist unwirksam, weil sie gegen den Eingemeindungsvertrag verstößt. Dies ist aber nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Blankenburger Stadtverwaltung, sondern wirft auch kein gutes Licht auf die Kreis- und Landesverwaltung. Dass die Kommunalaufsicht diesem offensichtlichen Rechtsbruch aufgrund der Haushaltsnöte zugestimmt habe, sei der "Hohn in Tüten", so Schaarschmidt. Aus seiner Sicht sei die Kommunalaufsicht dazu da, Recht und Ordnung einzuhalten. Kopfschütteln löst bei Schaarschmidt außerdem aus, dass der Petitionsausschuss im Landtag das Begehren der Hüttenröder zurückgewiesen habe.
Laut Stadt-Justitiar Philipp Eysel profitieren von dem Urteil jene Hüttenröder, die gegen die Erhöhung der entsprechenden Grundsteuer Widerspruch eingelegt haben, sofern der Stadtrat nicht eine Berufung gegen das Urteil beantragt. Im Falle der Rechtskraft der Entscheidung müssten für alle Ortsteile die Steuerhebesätze wie in den Gebietsänderungsvereinbarungen verabredet in den kommenden Haushaltssatzungen festgesetzt werden. Aufgrund der enormen Konsequenzen für den Haushalt, so Eysel, sollte eine einvernehmliche Neufassung der Gebietsänderungsvereinbarungen verhandelt werden.