1. Startseite
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Zerbst
  6. >
  7. Der nächste Versuch mit kleinerer Anlage

EIL

Schweinemast-Investor stellt Änderungsantrag beim Landesverwaltungsamt Der nächste Versuch mit kleinerer Anlage

Von Judith Kadow und Thomas Drechsel 25.11.2011, 07:28

Es geht von vorn los: Der Investor der geplanten Schweinemastanlage auf dem Flugplatz Zerbst hat beim Landesverwaltungsamt einen neuen Antrag zur Errichtung einer Anlage gestellt.

Zerbst l Immer und immer wieder hat der Investor der geplanten Schweinmastanlage Fristen verlängert, um Unterlagen für die auf dem Zerbster Flugplatz geplante Anlage nachzureichen. Nun steht fest, was bereits vermutet werden konnte: Die "Görtz Zerbst GmbH Co. Agrar KG" hat beim Landesverwaltungsamt einen neuen Antrag zur Errichtung einer Schweinemastanlage gestellt.

"Der Antrag beinhaltet auf den ersten Blick folgende Änderungen", teilte Bürgermeister Helmut Behrendt dem Stadtrat am Mittwochabend mit: Die Anzahl der Mastplätze soll um die Hälfte auf 8 192 Stück reduziert werden. Auch die Ferkelaufzuchtplätze werden um 50 Prozent reduziert - auf 7 680 Stück. Des Weiteren sollen die Biogasanlage wegfallen und stattdessen zwei Lagerbehälter für Gülle errichtet werden. Des Weiteren wird aufgrund der Verringerung der Anlagengröße auf Abluftfilter verzichtet. Weitere Details waren von der Stadtverwaltung zur Planung noch nicht zu erfahren, da die Unterlagen derzeit gesichtet werden.

"Es geht also von vorn los", konstatierte Behrendt. "Dennoch bleibt für uns die grundsätzliche Ablehnung der Schweinemastanlage bestehen", ergänzt der Bürgermeister auf Volksstimme-Nachfrage. Angestrebt bleibt weiterhin eine kommunalfreundlichere Nutzung der Fläche. "Deshalb werden wir auch weiterhin unseren Rechtsbeistand beibehalten und weiter dagegenhalten."

Rein formell ist folgendes geschehen: Der 2006 von der Görtz KG beim Landesverwaltungsamt eingereichte Genehmigungsantrag ist nach mehrfacher Änderung, öffentlicher Auslegung mit Anhörungs- und Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren sowie erneuter Anhörung in kleinerer Dimension abgewandelt neu eingereicht worden. Das Landesverwaltungsamt hat diesen Antrag nunmehr auf Vollständigkeit zu prüfen. "Sollten nach unserer Auffassung Unterlagen fehlen, die eine Prüffähigkeit des Antrags infrage stellen, wird der Antragsteller aufgefordert, diese nachzureichen. Sind alle Unterlagen vorhanden, wird die Prüffähigkeit festgestellt und ein Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz eingeleitet. Dieselbe Prozedur wie beim Vorgänger-Antrag, wenn sie so wollen", erklärte Denise Vopel, Sprecherin des Landesverwaltungsamtes Halle, gegenüber der Volksstimme. Auf Nachfrage stellte sie zudem klar: "Es ist Jedermann möglich, derartige Anträge zu stellen. Dies kann auch mehrfach erfolgen. Es gibt dafür auch keinen zeitlichen Rahmen." Allerdings hat der Antragsteller in jedem Fall auch die Verfahrens-kosten zu tragen. Zu deren bisheriger Höhe und Zahlungsmoral des Antragstellers konnte sich die Sprecherin auf die Schnelle nicht äußern und hätte dies auch prinzipiell nicht getan.

Es sei völlig unerheblich, welchen Eindruck die Behörde von einem Antragsteller aufgrund dessen Aktivitäten habe. "Es handelt sich hier um eine Anlagengenehmigung. Diese ist nicht personengebunden." Somit ist einerlei, wer die Genehmigung erwirkt und wer die Anlage betreibt.

Eine an die Geschäftsadresse der Görtz KG in Kleinwanzleben gerichtete Volksstimme-Anfrage verlief ohne Ergebnis. Der Investor wolle sich zu seinen Vorstellungen über die Nutzung seines rund 60 Hektar großen Geländes auf dem Zerbster Flugplatz nicht äußern, ließ der niederländische Investor Ton Görtz ausrichten.

"Dieser neue Antrag lässt den Schluss zu, dass die Anlage in der bisherigen Planung so nicht genehmigungsfähig war", schlussfolgert Alfred Schildt, Vorsitzender der Bürgerinitiative, die gegen die Schweinemastanlage kämpft. Nun bleibe abzuwarten, wie die neuen Planungsgrundlagen aussehen, wieder werde man sich in den Sachverhalt einarbeiten. "Der Investor hat das Recht, Anträge einzureichen. Und wir haben das Recht, diese kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls Einwände zu äußern", so Schildt. So, wie das Verfahren nun von vorne beginne, werden auch die Bürgerinitiative von vorn das Projekt hinterfragen. "Die geben nicht auf, wir aber auch nicht."