Nahverkehr Magdeburg Familie Machus soll für Trasse Teile ihres Grundstücks abgeben
Bei Familie Machus soll die Straßenbahn bald durch den Garten fahren. Die neue Nord-Süd-Trasse führt laut MVB-Plan direkt über ihr Grundstück. Hergeben wollen sie ihren Grund und Boden dafür aber nicht.
Magdeburg l Am Freitag endete die Frist für Einwendungen gegen die neue Strecke zwischen Damaschkeplatz und Hermann-Bruse-Platz. Zwei, die aus ganz persönlichen Gründen etwas gegen die geplante Verbindung haben, sind Falko und Manfred Machus.
Das Vater-Sohn-Gespann bewohnt das letzte Haus in der Viktor-von-Unruh-Straße. Erst vor anderthalb Jahren haben sie es gekauft. "Damals stand noch nicht fest, dass die Straßenbahn über unser Grundstück fahren soll", sagt Falko Machus. Andernfalls hätten sie sich den Kauf vielleicht anders überlegt. "Erst bei der Bürgerversammlung der MVB im April hat meine Frau das zum ersten Mal gesehen. Vorher hat nie jemand mit uns gesprochen", sagt Manfred Machus.
Mittlerweile waren aber bereits mehrmals Vertreter der MVB bei ihnen zu Hause und warben um ihre Zustimmung, gut 180 Quadratmeter ihres Grund und Bodens an das Unternehmen abzutreten. Neben einer gutachterlich festgestellten Entschädigung würden sie auch eine Nachbarfläche als Ausgleich zugesprochen bekommen.
Doch Vater und Sohn wollen partout nicht, dass eine Lärmschutzwand einen Teil ihres Gartens abtrennt. Warum die Strecke genau durch ihr Grundstück verlaufen soll und nicht etwa zehn Meter weiter südlich, konnte ihnen bislang noch keiner verständlich erklären. Dann wären zwar auch Menschen betroffen, aber nur Gärten und keine Eigenheimgrundstücke. "Es geht hier um Vernichtung von Lebensqualität und Wertverlust", sagt Manfred Machus.
Auch auf Volksstimme-Nachfrage wird MVB-Sprecher Tim Stein wenig konkret. "Wir benötigen einen kleinen Randbereich für den Schwenk. Bestimmte Kurvenradien müssen dabei eingehalten werden", erklärt er. Auch auf die Frage, was passiert, wenn sich die Machus weiterhin strikt weigern, ihre Fläche abzugeben, will er nicht direkt antworten. "Wir warten jetzt erst einmal das Ergebnis des Planfeststellungsverfahrens ab", sagt er diplomatisch.
Verläuft dieses positiv, haben die MVB Baurecht. Dann könnten sie die benötigten Flächen im Zweifelsfall auch enteignen. Paragraf 87 des Baugesetzbuches regelt diesen Fall. Doch davon will Tim Stein nicht sprechen. Er betont: "Wir versuchen alles, um eine einvernehmliche Einigung mit der Familie zu erreichen." Ein anderer Betroffener habe bereits verkauft.
Ähnlich schwierige Verhandlungen warten auf die MVB weiter nördlich beim fünften Bauabschnitt der Trasse (derzeit noch in Vorplanung). Dort werden im Burgstaller Weg von 18 Grundstücken 3 bis 10 Meter tiefe Teilflächen gebraucht. Auch hier erklären einige Eigentümer bereits, ihre Flächen nicht hergeben zu wollen. "Wir melden uns dort erst, wenn dieses Planfeststellungsverfahren, voraussichtlich Anfang 2016, eingeleitet wird", kündigt Tim Stein an.