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Debatte in den Ausschüssen steht an "Stadtrat-TV" live im Internet? Verwaltung prüft Angebote

Von Rainer Schweingel 09.09.2011, 06:27

Werden Sitzungen des Magdeburger Stadtrates künftig live übertragen? Diese Frage prüft derzeit die Stadtverwaltung. Anlass ist ein entsprechender Antrag der Fraktion SPD-Tierschutzpartei-future! Das erste Fazit: Es ist komplizierter als gedacht.

Altstadt. Erfurt tut es, Gera tut es, Bernburg macht es auch - die drei Städte haben gemeinsam, dass ihre Ratssitzungen größtenteils oder gar vollständig im Internet mitverfolgt werden können - und zwar in Echtzeit.

Die SPD-Tierschutz-future-Fraktion hat dieses Thema in einem Antrag aufgegriffen und die Verwaltung zur Prüfung veranlasst. Geht so etwas in Magdeburg auch? Was kostet es? Und vor allem: Welche rechtlichen Bedingungen sind zu erfüllen.

Nicht jeder muss sich filmen lassen

Das Ergebnis sieht ein vielschichtiges Problem. Das geringste: die technische Umsetzung. Dafür gibt es unterschiedliche Lösungen mit unterschiedlichen Kosten (siehe Info-Kasten). Unterm Strich aber bleibt die Erkenntnis: Wer Transparenz - zunächst rein technisch gesehen - herstellen möchte, für den findet sich unter den gegebenen Varianten auch eine Lösung.

Schwieriger wird es da schon mit rechtlichen Fragen. Können sich Stadträte gegen eine Live-Übertragung wehren? Wenn ja, warum eigentlich - die Sitzung ist doch ohnehin weitgehend öffentlich? Wie handeln andere Städte?

Die Verwaltung hat interessante Ansätze in anderen Städten gefunden und beim Innenministerium den rechtlichen Rahmen hinterfragt.

Danach kommt für Magdeburg eine Rundverfügung zur Anwendung. Grundsätzlich wird darin für einen ordnungsgemäßen Sitzungsbetrieb, fu¨r den die Stadtratsvorsitzende mit dem Hausrecht zu sorgen hat, zwischen drei Handlungsalternativen unterschieden (Zitat aus der Verwaltungsvorlage):

- Soweit alle Ratsmitglieder mit der Übertragung einverstanden und daher Beeinträchtigungen der Ratsarbeit nicht zu erwarten sind, mu¨ssen die Fernsehu¨bertragungen gestattet werden.

- Wenn sich lediglich einzelne Ratsmitglieder aus persönlichen Gru¨nden gegen die Filmaufnahmen wenden, dagegen die große Mehrheit der Ratsmitglieder die Aufnahmen zulassen will, sind die Filmaufnahmen mit der Auflage zu gestatten, bei Redebeiträgen der Ratsmitglieder, die nicht gefilmt werden möchten, die Kameras auszuschalten.

- Möchte eine größere Anzahl der Ratsmitglieder nicht gefilmt werden, können jegliche Fernsehaufnahmen untersagt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Überwachen der Auflagen den Sitzungsverlauf insgesamt stören wu¨rde.

In Erfurt und Gera wurden aus den genannten Gründen Sonderregelungen für die Übertragung mit dem dort zuständigen externen Anbieter vereinbart. Danach darf dort während der Übertragung nur der Redner und das Präsidium dahinter übertragen werden, während Aufnahmen der Zuschauertribüne und des Sitzungssaals nicht zulässig sind. Außerdem wird dem Anbieter vor einer Ratssitzung mitgeteilt, welche Personen einer Übertragung widersprochen haben. Weitere Personen können sogar noch während der Sitzung bestimmt werden. Die Personen dürfen dann nicht gefilmt werden.

Debatte in den Ausschüssen steht an

Ob es bald Übertragungen der Magdeburger Ratssitzungen geben wird, ist vorläufig noch offen. Rechtliche, technische und finanzielle Probleme müssen zunächst geklärt werden. Spannende Diskussionen sind daher zu erwarten, wenn die Ausschüsse im Oktober und der Stadtrat am 17. November über die Frage entscheiden werden - live oder nicht live.