Magdeburger Polizei ermittelt nach Demo am 12. Januar gegen den Autor Tuvia Tenenbom. Von Matthias Fricke Neonazis zeigen Juden wegen Hitlergrußes an
Tuvia Tenenbom ist israelisch-amerikanischer Buchautor und für seine provokante Art bekannt. Am 12. Januar soll er im Neonaziaufmarsch in Magdeburg den Hitlergruß gezeigt haben. Die Polizei ermittelt nun gegen ihn wegen des Verdachts der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole.
Magdeburg l Tuvia Tenenbom ist fassungslos, aber dennoch auf seine Weise amüsiert. Dass ausgerechnet gegen ihn einmal die deutsche Polizei ermitteln würde, weil er provozierend den Arm zum Hitlergruß im Neonazi-Aufmarsch ansetzt, hätte er nie gedacht. Tenenbom, in dessen Familie es zahlreiche Holocaust-Opfer gab, hat einen ungewöhnlichen Humor. Und über den lässt sich bekanntlich streiten.
Auch in seinem aktuellen Buch "Allein unter Deutschen - Eine Entdeckungsreise" provoziert er gerne, um die Menschen mit seinen Aussagen aus der Reserve zu locken. 2011 war sein Buch bereits auf Englisch unter dem Titel "I Sleep in Hitler\'s Room" (übersetzt "Ich schlief in Hitlers Raum") erschienen.
"Einer entdeckte meine Verkabelung des Fernsehteams. Da war es vorbei."
Tuvia Tenenbom
Am 12. Januar führte seine "Entdeckungsreise" nach Magdeburg. Gemeinsam mit seiner Ehefrau und einem Kamerateam der ARD, das für die Sendung "Titel, Thesen, Temperamente" einen Beitrag drehte.
Der 55-jährige New Yorker, der in ganz Deutschland für sein Buch wirbt, begab sich zum Neonaziaufmarsch anlässlich der Bombardierung Magdeburgs am 16. Januar 1945. Seine Sicht des Geschehens erzählt er so: "Die Idee war es, die Neonazis zu einem Interview zu bringen. Das ist aber gar nicht so einfach. Also habe ich provoziert und den Hitlergruß gezeigt." Dabei hätten die Neonazis zu ihm gesagt: "Eh Alter, das kannst du hier in der Öffentlichkeit nicht machen."
Als Tenenbom in gebrochenem Deutsch und starkem amerikanischen Akzent sagte "Wieso, wir haben doch hier eine Demokratie!" sollen die Rechtsradikalen die Provokation bemerkt haben. "Einer entdeckte außerdem meine Verkabelung des Fernsehteams. Da war es vorbei", erzählt er weiter.
Die Situation spitzte sich zu, so dass Beamte einschritten und ihn vom Aufmarsch trennten.
Joachim Gärtner, Autor des für den 10. Februar geplanten Beitrages in der ARD (Bayerischer Rundfunk), sagte: "Wir haben ihn über mehrere Tage durch ganz Deutschland anlässlich seiner Buchveröffentlichung begleitet. Es ging darum seine Entdeckungsreise mit dem Beitrag fortzuschreiben. Was in Magdeburg geschah, war sehr spontan und mit uns so auch nicht abgesprochen. Für ihn ist es aber auch nicht ungewöhnlich, wenn er plötzlich auf Menschen zugeht und sie mit Provokationen anspricht."
In diesem Fall in Magdeburg sei dem Redakteur "recht mulmig" geworden, als Tenenbom sich direkt vor dem Naziaufzug eine mitgebrachte "Club 88"-Mütze aufsetzte. Die "88" soll übrigens für den achten Buchstaben im Alphabet und somit für "HH", Heil Hitler, stehen.
Die Mütze stammte aus einem gleichnamigen Neonazitreff aus Neumünster, in dem sich Tenenbom vor einigen Jahren als "arischer Tobias" aus New York und Computerfachmann ausgegeben hatte. In dem Club entlockte er wohl dem Kneiper höchst fragwürdige Ansichten zum Holocaust und der Zahl der ermordeten Juden.
Nachdem seine Provokation in Magdeburg trotz seiner "Verkleidung" mit der Mütze aufflog, lieferten die Neonazis den jüdischen Buchautoren bei der Polizei ab: "Hier, der hat uns den Hitlergruß gezeigt!"
Die Polizisten, in diesem Fall aus Nordrhein-Westfalen, notierten sich die Personalien. "Ich sagte dem Polizisten dabei, dass ich Jude bin. Daraufhin sagte er: Dann sind sie also linker Provokateur. Das ist ja noch schlimmer." Nach der Aufnahme der Personalien durften der Amerikaner und das Kamerateam wieder gehen. "Die Beamten haben uns gefragt, ob wir die Filmaufnahmen zur Verfügung stellen würden. Das haben wir aber abgelehnt", erklärte der Redakteur.
"Das Ermittlungsverfahren kann nur die Staatsanwaltschaft einstellen."
Polizeisprecherin Beatrix Mertens
Magdeburgs Polizeisprecherin Beatrix Mertens bestätigte gestern die Ermittlungen "wegen des Verdachts der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole".
Sie sagte: "Sollte sich herausstellen, dass der Hitlergruß zum Beispiel als dramaturgisches Mittel eingesetzt wurde, könnte das zum Einstellen des Verfahrens führen. Das kann aber nur die Staatsanwaltschaft bewerten."
Nach der sogenannten Sozialadäquanzklausel gilt das Verbot nicht für das Verwenden von verbotenen Propagandamitteln und Kennzeichen in den Bereichen Wissenschaft, Kunst oder der staatsbürgerlichen Aufklärung. Gleichermaßen ist auch das Verwenden der Symbole nicht strafbar, aus denen der unbefangene Beobachter eine Ablehnung der NS-Ideologie erkennen kann.
Ist Tenenbom mit seiner Provokation zu weit gegangen?
David Begrich, Extremismusexperte vom Verein "Miteinander e.V.", sieht in dem Fall "einen schmalen Grat begangen", zwischen politischer Provokation und Kunstfreiheit.
"Ich habe unabhängig davon meine Zweifel, dass mit der Aktion der richtige Adressat erreicht wird. Neonazis kann man damit nicht überzeugen und erst recht nicht den Spiegel vorhalten. Ich glaube auch, dass das Zeigen des Hitlergrußes nicht das richtige Mittel ist, sie aus dem Tritt zu bringen", erklärt Begrich.
Der Städtische Beigeordnete Magdeburgs Holger Platz, Anmelder der "Meile der Demokratie" und Mitglied des Bündnisses gegen Rechts, reagiert erstaunt: "Das ist ja ein Ding. Ich möchte das Strafverfahren aber nicht kommentieren. Allerdings haben wir auch auf unserer Meile entsprechend provokante Aktionen gehabt. Menschen, die sich in Häftlingskleidung auf die Straße setzen oder als Nazis Ketchup als Blut über die Straße kippen, waren zum Beispiel einige."
Der Vorstandsvorsitzende der Synagogengemeinde zu Magdeburg Wadim Laiter sagte auf Nachfrage: "Ohne Details der Vorwürfe zu kennen, möchte ich sagen, dass das Gesetz natürlich für alle gilt und wir als Gemeinde dem nie zustimmen würden. Das gehört sich einfach nicht." Es sei der falsche Weg der Auseinandersetzung mit dem Rechtsradikalismus. "Und wenn man Provokationen als Mittel nutzt, sollten sie in jedem Fall gesetzeskonform sein", sagte er weiter.