Harald von Bose: Informationsgesetz hat sich dennoch bewährt Behörden-Auskünfte sind für Bürger noch immer zu teuer
Magdeburg l "Das Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalts hat den Praxistest bestanden," erklärte Harald von Bose gestern in Magdeburg. Für den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit heißt dies aber nicht, dass es nun nichts mehr zu tun gebe. Im Gegenteil: Im Herbst dieses Jahres will der Landtag das Gesetz novellieren, das Bürgern das Auskunftsrecht über Entscheidungen der Behörden verbrieft.
Wo Verbesserungsbedarf besteht, steht in von Boses Tätigkeitsbericht für die vergangenen zweieinhalb Jahre. Der Landesauftragte fordert darin ein zentrales Informationsregister, in dem die Behörden von sich aus für den Bürger wichtige Informationen bereitstellen. Außerdem plädiert er für die Zusammenlegung der bestehenden drei Informationsgesetze - über Zugang, Umwelt und Verbraucherschutz - zu einem "Informationsfreiheitsgesetzbuch".
Auch die Kosten von bis zu 1000 Euro für eine Auskunft entsprechend dem Informationsgesetz liegen ihm schwer im Magen: "Die Gebühren für Auskünfte sind in Sachsen-Anhalt über Gebühr hoch", kritisiert Harald von Bose. "Wir haben mit den höchsten Satz in ganz Deutschland." Sebastian Striegel von der Grünen-Landtagsfraktion erklärte dazu: "Die hohen Gebühren für Auskünfte nach dem Informationszugangsgesetz schrecken viele Menschen ab. Hier muss die Landesregierung endlich handeln und die per Verordnung geregelten Gebührensätze absenken." Ähnlich äußerte sich Uwe Loos von der Linksfraktion: "Abschreckend hohe Gebühren konterkarieren das Gesetz und sein Anliegen."
Landesbeauftragter von Bose war seit Oktober 2010 mit 83 allgemeinen Anfragen und 46 Eingaben zum Gesetz befasst. Betroffen seien alle Verwaltungsbereiche gewesen - von der kommunalen Ebene bis zu Landesministerien. Als Beispiel führt der Landesbeauftragte einen Antrag auf Einsicht in einen Erbbauvertrag zwischen einer Gemeinde und dem Bruder des Bürgermeisters an. Dieser Antrag sei von der Verbandsgemeinde abgelehnt worden - zu Unrecht. Überdies prüfe das Innenministerium eine kommunalrechtliche Überprüfung des Vertrages.
Ansonsten kommen gerade die obersten Landesbehörden nicht gut weg. Wie das Justizministerium, das einen Antrag auf Zugang zu Berichten über Missstände in der Justizvollzugsanstalt Burg deshalb ablehnte, weil es diese angeblich nicht geben würde.
Der Landesbeauftragte verwies auf den Nachholbedarf Sachsen-Anhalts bei den Zukunftsthemen Open Government und Open Data. Damit sollen öffentliche Daten zur Verbreitung und Weiterverwendung online frei verfügbar gemacht werden. Von Bose indes schwebt ein Landesportal im Internet vor, sytematisch mit relevanten Informationen gefüttert und "nicht mehr zufällig und beliebig". Ziel sei eine transparente, aber nicht gläserne Verwaltung. Beide Aspekte sind ihm wichtig: Schließlich ist er nicht nur Landesbeauftragter für Informationsfreiheit, sondern auch für Datenschutz.
Bericht im Internet unter www.sachsen-anhalt.de/index.php?id=56924