Hundegesetz Sachsen-Anhalt Behörden sind gegen "Rasseliste"
Der Evaluierungsbericht zum Hundegesetz liegt vor. Danach spricht sich
eine Mehrheit von Behörden gegen die bestehende Rasseliste aus. Die
Landesregierung sieht trotzdem wenig Änderungsbedarf.
Magdeburg l "Das Gesetz hat sich als gut handhabbar erwiesen", sagte am Dienstag Ulf Gundlach, Staatssekretär im Innenministerium, bei der Vorstellung des Evaluierungsberichtes zum Hundegesetz. Eine überraschende Einschätzung, nachdem es jahrelang zum Gesetz von Kommunen und Experten reichlich Kritik gehagelt hatte.
Das Hundegesetz war nach Beißvorfällen mit Kampfhunden 2009 mit der Maßgabe eingeführt worden, vier Jahre später einen Bericht darüber vorzulegen, wie sich das Gesetz in der Praxis bewährt hat. Dieser Bericht liegt nun vor. Er soll in den nächsten Monaten als Entscheidungshilfe im Landtag dienen, das Hundegesetz gegebenenfalls nachzujustieren.
Für die Landesregierung besteht dazu offenbar kaum Anlass. "Das wesentliche Ziel des Gesetzes, Beißvorfälle mit Hunden zu minimieren, konnte erreicht werden", hieß es am Dienstag in einer Stellungnahme. Laut Hunderegister sei die Zahl der Beißvorfälle zwischen 2010 (221) und 2013 (140) um 40 Prozent zurückgegangen.
Das Hundegesetz stellt die Haltung von vier Kampfhunderassen unter besondere behördliche Kontrolle. Die jüngst vom Landesverwaltungsamt veröffentlichten Zahlen zu Beißvorfällen im Jahr 2013 zeigen, dass nicht einer dieser Kampfhunde, sondern der Deutsche Schäferhund mit Abstand auf Rang 1 (28 Biss-Attacken) zu finden ist.
Entsprechend kritisch gehen im Evaluierungsbericht die befragten Behörden wie Veterinär- und Ordnungsämter mit der "Rasseliste" um. Einen Fragenkatalog des Innenministeriums hatten von 123 zuständigen Behörden 75 beantwortet. Von 128 befragten Sachverständigen und Interessenvertretern teilten 63 ihre Erfahrungen mit. Im Bericht wurden also 138 beantwortete Fragebögen ausgewertet.
Für 60 Prozent der Behörden (47 von 75) hat sich die "Rasseliste" nicht bewährt. Eine Mehrheit von 34 Behörden schätzten sie als unvollständig ein. Vorschläge zur Erweiterung der "Rasseliste" betreffen Hunderassen wie Schäferhund, Labrador, Rottweiler und Dobermann. Eine deutliche Mehrheit der Kommunen (45 von 75) sieht einen Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf. Es wird die Abschaffung der "Rasseliste" vorgeschlagen zugunsten von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, die sich auf den im Einzelfall festgestellten gefährlichen Hund beschränken. Nötig sei weiter eine Klärung des Begriffes "Kreuzung" unter Einbeziehung der Veterinärmediziner der Landkreise.
Noch deutlicher fällt die Kritik der befragten 75 Behörden an der vom Gesetz vorgeschriebenen amtlichen Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aus. Die beruht - so das Gesetz - allein auf einem behördlichen Gefahrenverdacht und muss jegliche tatsächliche Feststellung einer Gefährlichkeit bewusst ausklammern. Das heißt: Die Behörden dürfen nicht erkunden, wer der Verursacher einer Beißerei ist, weil sie - so der Gesetzgeber - dazu fachlich nicht in der Lage sind. 52 Behörden (70 Prozent) sind der Meinung, dass sich diese Art von Gefährlichkeitsfeststellung nicht bewährt hat.
Ohne Einzelfallprüfungen und ohne Berücksichtigung der Begleitumstände sei jeder Gefahrenverdacht zwangsläufig gleichzusetzen mit Gefährlichkeit. In der Praxis wird der Hundehalter bei einem Beißvorfall gegen einen Menschen ohne Nachfrage nach den Umständen von den Behörden reglementiert. Dies würde zum Beispiel Raum für Nachbarschaftsstreitigkeiten geben.
Ganz im Gegensatz dazu schätzt die Landesregierung in der Zusammenfassung des Evaluierungsberichtes ein, dass sich die Regelung "kein Ermessensspielraum" grundsätzlich bewährt habe. Begründung: Eine "fachliche Bewertung der Ursachen des Vorfalls ist mangels hinreichender Fachkenntnisse in den Gemeinden grundsätzlich nicht möglich".
Zu den "Rasselisten" formuliert die Landesregierung, dass der "Einschätzungs- und Prognosespielraum" der Gefahr dieser Rassen nicht widerlegt worden sei. "Die bisher vorliegenden statistischen Daten lassen es nachvollziehbar und plausibel erscheinen, dass die Aufnahme einer \\\'Rasseliste\\\' nach wie vor zulässig ist."
Überwiegend einig sind sich der Gesetzgeber und die befragten Kommunen und Experten in einigen Punkten, die sich im Hundegesetz bewährt hätten. Dazu gehören die Kennzeichnungspflicht für Hunde, der vorgeschriebene Versicherungsschutz und der Aufbau eines zentralen Hunderegisters.