Kolb zieht nach Gerichtsurteil zur Sicherungsverwahrung die Reißleine "Zellen" zu klein: Land kündigt JVA-Partnerschaft
Justizministerin Angela Kolb (SPD) will heute dem Kabinett vorschlagen, die mitteldeutsche Strafvollzugspartnerschaft zu kündigen. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts zur Sicherungsverwahrung, das einen aufwändigen Neubau erforderlich macht.
Magdeburg l Die Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) in Naumburg hat das Justizministerium völlig überrascht. Und dabei war es nur eine sieben Zeilen lange Passage, fast am Schluss des Urteils, gesprochen vom 1. Strafsenat.
Ursprünglich war es um die Klage eines Sicherungsverwahrten in Burg-Madel gegangen, der auf diesem Wege einen Flachbildfernseher für seinen Raum erstreiten wollte. Doch diese Sache nahmen die drei Richter unter Vorsitz von Hartmut Krüger zum Anlass, darauf hinzuweisen, dass jedem Sicherungsverwahrten in Sachsen-Anhalt "20 Quadratmeter zuzüglich einer eigenen Nasszelle mit Dusche und einer eigenen Kochgelegenheit mit Kühlschrank zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Unterbringung" zustehe.
Und dieser - eher beiläufige - Absatz bringt das Landes-Justizressort in Zugzwang. Denn die Größe des Raumes für einen Sicherungsverwahrten, die sich laut Gesetz von der eines Haftraums erheblich unterscheiden muss, liegt in Burg bei elf Quadratmetern.
"Selbst, wenn man den Sicherungsverwahrten zwei Räume zuweisen würde, wäre da immer noch das Problem mit der Nasszelle und der Küchenecke", sagte Justizsprecherin Ute Albersmann gestern der Volksstimme.
Also bliebe nur ein Neubau. Und der kostet. Berechnungen hätten ergeben, dass die Unterbringung von 90 Sicherungsverwahrten 20 bis 30 Millionen Euro kosten würde. Zu viel aus Sicht des Ministeriums. Und ein privat finanziertes Modell, wie bei der Justizvollzugsanstalt Burg, kommt für die Sicherungsverwahrung nicht infrage.
Justizministerin Angela Kolb will deshalb heute die Reißleine ziehen und der Landesregierung vorschlagen, die mitteldeutsche Strafvollzugspartnerschaft mit Blick auf die Sicherungsverwahrung zu kündigen. Das hieße, dass nach zwölf Monaten Kündigungsfrist die 15 Verwahrten aus Sachsen und die drei Thüringer aus Burg "wegziehen" würden. Für die Sachsen-Anhalter - zurzeit sind es sechs - müsste sich das Land etwas Neues einfallen lassen.
Die zuerst angedachte Reaktivierung einer der geschlossenen Haftanstalten Sachsen-Anhalts nach eventuellem Umbau ist vom Tisch. Die Kosten würden einfach zu hoch sein, ließ das Justizministerium verlauten. Schon allein das gesetzlich für Sicherungsverwahrte geforderte warme Wasser zu installieren, wäre sehr kostenintensiv. Der Hintergrund: In allen Haftanstalten steht den Insassen nur kaltes Wasser aus dem Hahn zu. Dementsprechend sieht die Leitungslage in den alten Gebäuden aus.
Der Bundestag hatte die Sicherungsverwahrung Anfang Dezember 2010 neu geregelt. Die Richtlinien sehen unter anderem vor, dass Betroffene nicht mehr in den bis dahin üblichen Hafträumen untergebracht werden dürfen.
Zurzeit "basteln" die Länder an der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses. Einige Länder, darunter Sachsen-Anhalt, sind bemüht, im Rahmen der Justizministerkonferenz einheitliche Unterbringungsrichtlinien zu erarbeiten, so das Justizministerium gestern zur Volksstimme. Seite 5