34-Jähriger soll das zwei Monate alte Baby aus Wut nach Streit mit seiner Partnerin misshandelt haben Vater tötet Säugling: Haftbefehl außer Vollzug
In Magdeburg ist am Wochenende ein Säugling zu Tode misshandelt worden. Der Vater des zwei Monate alten Mädchens soll seine Tochter so verletzt haben, dass sie zwei Stunden später starb. Gegen den 34-Jährigen wurde gestern Haftbefehl erlassen, dieser aber außer Vollzug gesetzt.
Magdeburg l Das Drama spielte sich in der Nacht zum Sonnabend in der Parterrewohnung eines Mehrfamilienhauses im Magdeburger Stadtteil Stadtfeld ab. Die Polizei konnte das Geschehen so konstruieren: Die 25-jährige Mutter und der 34-jährige Vater waren in Streit geraten, woraufhin die Mutter die gemeinsame Wohnung verließ. Der Vater des Kindes war offensichtlich aufgebracht und gab später den Ermittlern gegenüber an, sehr wütend gewesen zu sein. In dieser Situation, so der Vorwurf, soll der junge Mann seine nur zwei Monate alte Tochter so misshandelt haben, dass sie schwere Verletzungen davontrug. Der Vater verständigte daraufhin gegen 1.45 Uhr den Rettungsdienst und sprach bereits von einer "akuten Atemnot" seiner Tochter. Als der Notarzt in der Wohnung eintraf, musste er sofort mit der Wiederbelebung des Säuglings beginnen. Doch die Mediziner verloren zwei Stunden später im Krankenhaus den Kampf um das Leben der Kleinen.
Die inzwischen alarmierte Polizei vernahm die Eltern, die aufgrund der Tatumstände vorläufig festgenommen wurden. Da die Mutter sich nicht in der Wohnung befunden hatte, wurde sie wieder aus dem Gewahrsam entlassen. Als Hauptverdächtiger gilt der Kindesvater. "Er räumte nach dem Bekanntwerden des Obduktionsergebnisses uns gegenüber auch ein, körperlich auf den Säugling eingewirkt zu haben", erklärte Polizeisprecher Frank Küssner. Die Rechtsmediziner hatten bei der Obduktion des Säuglings eine "massive Gewalteinwirkung gegen den Kopf" festgestellt.
Die Staatsanwaltschaft stellte gestern Antrag auf Erlass eines Haftbefehls wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Dem kam der Richter nach, setzte diesen gegen Auflagen aber gleich wieder außer Vollzug. So muss sich der 34-Jährige eine neue Wohnung suchen und regelmäßig bei der Polizei melden.
Erst vor wenigen Tagen war eine 20-jährige Magdeburgerin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden, weil sie ihren vier Wochen alten Säugling in ihrer Wohnung zu Tode geschüttelt hatte.