Ehemaliger Häftling ficht Wahl der Stasi-Landesbeauftragten an "DDR-Opfer von Wahl ausgeschlossen"
Halle l Die Ernennung der Theologin Birgit Neumann-Becker zur Stasi-Beauftragten für Sachsen-Anhalt droht sich zu verzögern. Beim Verwaltungsgericht Halle hat gestern ein nicht berücksichtigter Bewerber einen Eilantrag gestellt, mit dem er Neumann-Beckers Ernennung durch Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) untersagen lassen will. Neumann-Becker war am 12. Juli vom Landtag gewählt worden.
Antragsteller ist der aus Weißenfels stammende Rechtsanwalt Bodo Walther. Er hält jene Bestimmung des Landesgesetzes für das Amt des Stasi-Beauftragten für verfassungswidrig, nach der nur gewählt werden kann, wer bis zum 9. November 1989, dem Tag der Maueröffnung, in der DDR wohnte. Walther betonte: "Damit werden von diesem Amt alle Opfer ausgeschlossen, die vom DDR-Staat aus politischen Gründen inhaftiert und anschließend in die Bundesrepublik abgeschoben wurden." Mit seiner Klage wolle er eine öffentliche Diskussion darüber anstoßen.
Der Mann war eigenen Angaben zufolge als 19-Jähriger beim Fluchtversuch über die ungarisch-österreichische Grenze gefasst worden. Deswegen und wegen vermeintlicher "Agententätigkeit" musste er mit Unterbrechungen 36 Monate ins Gefängnis, bis er 1985 von der BRD freigekauft wurde. Nach der Wende kehrte er zurück und arbeitete im Landesdienst.
Die Landesregierung hat eine Woche Zeit zur Stellungnahme, dann entscheidet das Gericht.