Ex-Häftling unterliegt vor Verwaltungsgericht Antrag gegen Ernennung der Stasi-Beauftragten abgelehnt
Halle (wb) l Das Verwaltungsgericht Halle hat den Eilantrag des gebürtigen Weißenfelsers Bodo Walther gegen die Ernennung der Stasi-Landesbeauftragten Birgit Neumann-Becker abgelehnt. Das Gericht habe im Wahlverfahren keine Fehler festgestellt, sagte Sprecher Volker Albrecht gestern.
Walther war als 19-Jähriger beim Fluchtversuch über die ungarisch-österreichische Grenze gefasst worden. Deswegen und wegen vermeintlicher "Agententätigkeit" wurde er von der DDR für 36 Monate inhaftiert, ehe er 1985 von der BRD freigekauft wurde. Nach der Wende kehrte er zurück, arbeitete jahrelang im Landesdienst und ist heute Rechtsanwalt. Mit dem Eilantrag wollte er jene Regel des Landesgesetzes zu Fall bringen, nach der nur zum Landesbeauftragten gewählt werden kann, wer bis zum 9. November 1989 in der DDR wohnte. Damit würden viele politische Opfer der DDR von dem Amt ausgeschlossen, so Walther.
Das Gericht wies darauf hin, dass es über diese Frage nicht entschieden habe. Walther hat zwei Wochen Zeit, den Entscheid anzufechten. Da ein weiterer Mitbewerber die Wahl Neumann-Beckers beanstandet, ist offen, wann die im Juli vom Landtag gewählte Theologin ernannt wird.