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Volksstimme-Serie stellt Änderungen zur Gefahrenabwehr vor – Heute: Verhalten an den Gewässern Bußgeld für Baden an der Buhne

Von Matthias Fricke 29.08.2012, 16:36

In Magdeburg gilt seit dem 14. Juli die veränderte Stadtordnung mit neuen Regeln für alle Bereiche des öff entlichen Lebens. Die Volksstimme beantwortet in einer Serie alle Fragen rund um die neuen Regeln. Heute: das allgemeine Verhalten in der Öffentlichkeit.

In natürlich fließenden Gewässern ist das Baden verboten. Wie sieht es in der Alten Elbe oder zwischen den Buhnenköpfen bzw. im Mönchsgraben aus?
Grundsätzlich gilt das Badeverbot auch in der Alten Elbe oder zwischen den Buhnenköpfen bzw. im Mönchsgraben.

Von wo bis wo gilt das Badeverbot in der Elbe?
Das Badeverbot in der Elbe beginnt in Höhe des Randauer Baggerlochs (Beginn des Stadtgebietes) und endet in der Höhe des Zuwachses, da an dieser Stelle der Fluss das Stadtgebiet verlässt. Besonders gefährlich ist in diesem Zusammenhang die durch große Binnenschiffe befahrene Stromelbe mit ihren vielen Stromschnellen, Strudeln und sonstigen unberechenbaren Stellen.

Darf in den Seen wenigstens gebadet werden, wie zum Beispiel im Neustädter See II oder im Barleber See II?
In den meisten Seen darf nicht gebadet werden, weil dies vom Eigentümer im Rahmen der Verkehrssicherungspfl icht untersagt wurde. Häufig haben die größeren Seen mehrere Eigentümer. Der Neustädter See II ist verpachtet an den Angelpark und gehört dem Kieswerk. Der Barleber See II gehört nur zum Teil der Landeshauptstadt Magdeburg, zum größten Teil aber der Bundesrepublik Deutschland.

Wie wird dort solch ein Verbot kontrolliert und was kosten Verstöße? Routinemäßige Kontrollen finden nicht statt. Werden Badende jedoch während anderer Tätigkeiten (z.B. Fischereischeinkontrollen) festgestellt, erfolgen Maßnahmen des Stadtordnungsdienstes im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens. Je gefährlicher das Baden im konkreten Einzelfall ist und schon entsprechende Erkenntnisse vorliegen, desto intensiver wird vom Stadtordnungsdienst oder von der Wasserschutzpolizei reagiert. Regelverstöße werden mit 15 bis 35 Euro verwarnt.

Betreten von Eisflächen

Das Betreten und Befahren von Eisflächen aller Gewässer ist verboten. Welche Ausnahmen gibt es?
Keine Gewässer im Sinne der Gefahrenabwehrverordnung sind private Schwimmbecken oder Schwimmteiche. Außerdem dürfen alle Angler, die sich entsprechend ausweisen können, Eisflächen betreten und Eislöcher bohren. Diese müssen dann nach dem Nutzen auch entsprechend kenntlich gemacht werden. Die Eislöcher sollten Angler aus Sicherheitsgründen nur mit einem Eisbohrer öff nen, der nach der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Sachsen-Anhalt einen Durchmesser von 20 Zentimeter nicht überschreitet.

Darf die Stadt auch für Eisfeste Ausnahmen machen?
Ausnahmen sind möglich. Dies wird regelmäßig beim Angersee im Elbauenpark praktiziert. Voraussetzung allerdings ist, dass sich ein Veranstalter findet, der das "Eisfest" durchführt und regelmäßige Kontrollen der Eisschicht bzw. der darunter befindlichen Wasseroberfläche gewährleistet. Wichtig ist auch während eines Eisfestes die ständige Anwesenheit von Aufsichtspersonal, welches im Gefahrenfall Hilfe leisten kann oder Hilfe holt.

Wie werden Verstöße kontrolliert und was kosten diese?
Routinemäßige Kontrollen finden nicht statt. Werden jedoch während anderer Tätigkeiten unserer Beamten Verstöße festgestellt oder Bürger melden uns Betretungen, erfolgen Maßnahmen des Stadtordnungsdienstes im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens. Je gefährlicher die Situation im konkreten Einzelfall ist und entsprechende Erkenntnisse vorliegen, desto intensiver wird vom Stadtordnungsdienst oder von der Wasserschutzpolizei reagiert.
Regelverstöße werden mit 15 bis 35 Euro verwarnt.

Wo darf man ganz offi ziell baden?
Die Landeshauptstadt Magdeburg hat am Barleber See und am Neustädter See öffentliche Badestellen, welche die erforderlichen Sicherheitsstandards aufweisen und sehr schön gelegen sind. Dort wird ein gefahrloses Baden ermöglicht (z.B. durch Aufsichtspersonal/ Rettungsschwimmer, Wasserqualität, Sanitäranlagen, Parkplätze, usw.). Weiterhin stehen in der Saison die Freibäder Carl-Miller-Bad in der Carl-Miller-Straße, das Erich-Rademacher-Bad in der Johannes-Göderitz-Straße und das Freibad Süd im Kirschweg zur Verfügung. Im Regelfall sind die Freibäder täglich von 10 bis 19 Uhr geöffnet. An sogenannten Hochsommertagen (bis Mittag 28 Grad Celsius) wird die Öffnungszeit auf 20 Uhr verlängert. Die Tageskarte kostet 3 Euro, das Feierabendticket (ab 17 Uhr) 1,50 Euro. www.magdeburg.de