Internet Polizist nach Facebook-Eintrag suspendiert
Behörden bezeichnen die angebliche Anweisung, nicht gegen kriminelle Flüchtlinge vorzugehen, als "verleumderisch".
Dessau/Magdeburg l Ein Beamter der Polizeidirektion Ost in Dessau-Roßlau ist wegen seines Facebook-Eintrags vom Dienst suspendiert worden. Grund ist die Behauptung, dass Flüchtlingsstraftaten bei der Polizei nicht geahndet würden. Der 39-Jährige aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld schrieb auf seiner Seite, dass es eine „offizielle Aussage“ in allen Polizeidirektionen des Landes gebe: „Vergehen von Ausländern und Flüchtlingen wegen Diebstahl, Körperverletzung, Raub usw. sollen nicht geahndet werden.“
Ralf Moritz von der Polizeidirektion Ost: „Es wurde deshalb ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weil der Beamte verleumderische und wahrheitswidrige Angaben gemacht hat. Er ist noch Polizist, darf aber seinem Dienst nicht nachgehen.“ Die Aussagen des Beamten verbreiteten sich im Internet rasant. Vor allem aus der rechten Szene gab es Solidaritätsbekundungen. Es gebe aber weder eine solche Aussage, noch eine Anweisung, Flüchtlingsstraftaten nicht zu ahnden, so Moritz.
Ähnlich sieht es auch in der Polizeidirektion Nord aus. Sprecher Frank Küssner: „Solche Behauptungen sind Quatsch. Wir würden uns in einem solchen Fall strafbar machen.“ Ulrike Diener von der Polizeidirektion Süd in Halle: „Es gab und es gibt solche Anweisungen nicht. Diese Gerüchte halten sich in den sozialen Netzwerken trotzdem hartnäckig.“
Wolfgang Ladebeck von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolg): „Das alles ist schon deshalb unglaubwürdig, weil jeder Beamte seinen Vorgesetzten für eine solche Aussage sofort anzeigen könnte. Das wäre nämlich Strafvereitelung im Amt.“
So sieht es auch Uwe Petermann von der Gewerkschaft der Polizei (GdP): „Allerdings gehört auch zur Wahrheit, dass der Polizei in Sachsen-Anhalt noch vor einem Jahr vorgeworfen wurde, ihr fehle es an interkultureller Kompetenz. Mit diesem Vorwurf im Hinterkopf müssen die Beamten jeden Tag handeln. Das ist auch nicht einfach. Wir fühlen uns da von der Politik im Stich gelassen, wenn jetzt genau das Gegenteil behauptet wird.“
Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad erklärt: „Es dürfte eine solche Anweisung nach dem Legalitätsprinzip ohnhehin nicht geben. Das würde gegen geltendes Recht verstoßen.“
In Kiel (Schleswig-Holstein) dementierte am Donnerstag die dortige Polizei eine ähnliche Behauptung, einfache Straftaten würden bei Flüchtlingen nicht strafrechtlich verfolgt. „Das entbehrt jeder Grundlage“, sagte der dortige Polizeidirektor.