Frauen „Ehrenmorde“ in Deutschland
Laut Bundeskriminalamtes ist eine unerwünschte Liebesbeziehung meist Auslöser für die Tat.
Berlin (dpa/st) l Im Namen einer traditionellen „Ehre“ wird Mädchen und Frauen in fast allen Teilen der Welt Gewalt angetan – auch in Deutschland. Hinter den Verbrechen stecken laut der Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes meist keine religiösen Motive. Ursache sei das patriarchalische – also männlich dominierte – Denken der Täter, die Frauen als Besitz betrachteten. Weicht die Frau von den althergebrachten Normen ab, gilt der Mann als „Opfer“, denn er hat seine angebliche Ehre verloren. Im Extremfall kommt es zum Mord.
Spätestens der Tod der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü im Februar 2005 setzte eine Debatte über solche auch als „Ehrenmorde“ bezeichneten Verbrechen in Gang. Wie die 23-jährige Berlinerin müssen jährlich Tausende Frauen weltweit sterben, weil sich die Familie durch ihr Verhalten „entehrt“ fühlt. In Deutschland bleiben die Fälle in der Kriminalstatistik bislang dennoch die Ausnahme (siehe Infokasten).
Die Opfer trugen keine Kopftücher mehr, lehnten den für sie ausgesuchten Ehemann ab, ließen sich scheiden oder führten ein an westlichen Normen orientiertes Leben. Je nach Gesellschaft gibt es ganz unterschiedliche Gründe. In der Regel sind es Väter, Brüder oder Cousins, die sich zu Wächtern der Sittlichkeit berufen fühlen und so zu Mördern werden.
Einer Studie des Bundeskriminalamtes zufolge ist eine unerwünschte Liebesbeziehung meist Auslöser für die Tat. In einer Gesellschaft, der individuelle Freiheit wenig, die Familie aber alles bedeute, seien oft mehrere Verwandte involviert, erklären Fachleute. Laut Amnesty International kommen solche Verbrechen vor allem in islamischen Ländern vor, aber auch in Südamerika oder Italien. Mitunter werden auch Männer zum Opfer – zum Beispiel Homosexuelle. Die Täter in Deutschland kommen beinahe ausnahmslos aus prekären und bildungsfernen Milieus und entstammen der ersten Einwanderergeneration. Hier geborene und sozialisierte Männer sind so gut wie nie darunter, heißt es in der BKA-Studie.
Der Bundesgerichtshof hat „Ehrenmorde“ grundsätzlich als Morde aus niederen Beweggründen eingestuft. Die juristische Aufarbeitung fällt dennoch sehr unterschiedlich aus, so wurde das Ehrmotiv von manchen Gerichten sogar strafmildernd berücksichtigt.