Juwelier-Überfall Klebeband bringt Räuber erneut vor Gericht
Nach einem BGH-Beschluss verhandelt das Landgericht Magdeburg erneut gegen einen 25-Jährigen.
Magdeburg l Drei Jahre und acht Monate sollte Juan Carlos Z. für einen Überfall auf einen Juwelier in Magdeburg ins Gefängnis. Das Landgericht Magdeburg hatte ihn im November 2015 des Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und der Verabredung zu einem Verbrechen für schuldig befunden. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hob diese Entscheidung wieder auf. Der Grund ist eher selten: Die Strafe hätte viel höher sein können, denn der BGH zieht auch ein Urteil wegen „schweren“ Raubes in Betracht.
Am Donnerstag musste der Prozess deshalb neu starten. Staatsanwalt Uwe Hornburg: „Für den schweren Raub drohen schon allein mindestens drei Jahre Haft.“ Der Angeklagte war zudem schon wegen der Verabredung zu einem Verbrechen zu einer Einzelstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Diese muss nun auch noch in das neu zu bildende Gesamturteil einfließen.
Der Vorwurf: Mit drei anderen Räubern überfiel am 11. März 2015 der 25-jährige Magdeburger einen Uhrenladen im Stadtteil Stadtfeld. Für diese und weitere Taten sind die Komplizen bereits rechtsgültig zu Haftstrafen zwischen 1 Jahr und vier Monaten und 5 Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Die mit schwarzen Sturmhauben maskierten Räuber hatten an jenem Abend gegen 18 Uhr auf den Ladeninhaber gewartet, der stets das Geschäft durch die Hintertür verließ. Sie nutzten den Überraschungseffekt, stießen den Mann zurück in den Laden, schlugen und traten auf ihn ein. Mit einem harten Gegenstand versetzte einer der Räuber dem Opfer einen Schlag ins Gesicht. Während des Überfalls forderten sie immer wieder den Tresorschlüssel. Durch die Misshandlungen eingeschüchtert, gab der Ladeninhaber nach. Er sollte zeigen, wo er weiteren Schmuck aufbewahrte, während sich die Komplizen an das Zerstören von Vitrinen machten und Uhren ausräumten.
Das Opfer drängten die maskierten Räuber in eine Toilette. Zur Tür abgewandt musste er auf die Knie gehen. Während einer der Täter dem Mann eine Waffe an den Kopf hielt, verklebte einer der Maskierten ihm den Mund mit einem silberfarbenen Klebeband und fesselten damit die Arme hinter dem Rücken. Aus der Brieftasche nahmen die Täter noch etwa 200 Euro Bargeld. Insgesamt entstand bei dem Überfall ein Schaden von rund 30 000 Euro.
Der Juwelier konnte sich später selbst befreien. Er erlitt aber mehrere Schwellungen sowie Unterblutungen und war zwei Wochen lang krank geschrieben.
Pech für Juan Carlos Z.: Die Spurensicherung fand seine Hautzellen (DNA) an dem verwendeten Klebeband. Da das Benutzen von Fesselungswerkzeugen ein wichtiges Merkmal für den „schweren Raub“ ist, bemängelte der BGH das als zu wenig berücksichtigt.
Geschnappt hatte die Polizei Z. am 4. April 2015 mit seinen drei Komplizen bei einem weiteren versuchten Überfall auf einen Supermarkt in Barleben. Die Polizei hörte da schon die Telefone der Bande ab. Als die Räuber das Tor überkletterten, wartete bereits ein Spezialeinsatzkommando. Seither sitzt er in Haft.
Zum Prozessstart gestern sagte der Angeklagte nur: „Es sollte alles ohne Gewalt ablaufen.“ Das Klebeband stamme zwar aus seinem Auto. Wer es verwendet hat, kann er aber nicht sagen. Mit einem Urteil wird Mitte Februar gerechnet.