Landespolitik CDU-Spitzen tarnen Wahlbetrug
In der Stendaler Briefwahlaffäre wurde vertuscht. Nun werden weitere brisante Details bekannt.
Stendal l Der Hauptverdächtige, Holger Gebhardt, wurde von seinen damaligen CDU-Parteifreunden geschützt und unterstützt. Nach der Volksstimme vorliegenden Informationen geht aus den Akten der Staatsanwaltschaft hervor, dass die Stendaler CDU-Spitzen versucht haben, eine Wiederholung der Briefwahl vom Mai 2014 und eine Strafanzeige abzuwenden. Sie wollten damit insbesondere ihren damaligen Parteifreund Gebhardt schützen, dessen exorbitant hohes Wahlergebnis (siehe Infokasten) Fragen aufgeworfen hatte.
Aus der Auswertung des Mailverkehrs zwischen CDU-Kreischef Wolfgang Kühnel, CDU-Stadt- verbandschef Hardy Peter Güssau und Gebhardt wird deutlich, dass auf die beiden Wahlleiter von Stadt und Landkreis, Stendals Vize-Oberbürgermeister Axel Kleefeldt und Landrat Carsten Wulfänger (beide CDU), gezielt Einfluss genommen wurde.
Demnach hat der heutige Landtagspräsident Güssau Kontakte zum damaligen Staatssekretär von Verkehrsminister und CDU-Landeschef Thomas Webel, Klaus Klang, geknüpft. Der Mailverkehr offenbart, dass Klang die Empfehlung gab, die Unterschriften auf den Vollmachten mit denen in den Einwohnermelderegistern zu vergleichen.
Bei einer Ähnlichkeit ließe sich gegebenenfalls der Verdacht einer Manipulation des Wählerwillens abwenden, so die Hoffnung der Stendaler CDU-Spitze.
Gut eine Woche nach der Stadtratswahl hatte die Volksstimme am 3. Juni 2014 Gebhardts hohes Briefwahlergebnis aufgedeckt. Stadtwahlleiter Kleefeldt schloss an diesem Tag aus, dass ein Verwaltungsfehler dieses Ergebnis erst ermöglicht haben könnte.
Der Jurist bekräftigte damals: Die so genannte Vierer-Regelung sei eingehalten worden. Sie besagt, dass ein Bevollmächtigter bei der Briefwahl maximal vier Vollmachten einreichen darf. Schon bald sollte sich herausstellen, dass er sich irrte.
Es dauert drei Wochen nach der Aufdeckung des überaus hohen Briefwahlstimmenanteils von Gebhardt, bis Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt am 26. Juni einräumt: 179 Briefwahlunterlagen seien von nur zwölf Bevollmächtigten abgeholt worden. 48 hätten es maximal sein dürfen. Kleefeldt legt Wahleinspruch ein und erwägt eine Wiederholung der Briefwahl.
Jetzt decken die Ermittlungen auf, dass die Stendaler CDU-Spitze den Verwaltungsfehler schon einige Tage früher kannte – und aktiv wurde. So mailt CDU-Stadtchef Güssau bereits am 21. Juni an CDU-Kreischef Wolfgang Kühnel, er habe „gestern einen machbaren Weg mit Klaus besprochen und Kleefeldt hat mitgemacht“.
Am 24. Juni teilt ihm Güssau mit: „Dr. Klang hat eine mögliche Lösung gestern Carsten vorgeschlagen. Hoffentlich macht Axel mit!“
„Axel“ ist der Stadtwahlleiter, „Carsten“ – das ist Stendals Landrat Carsten Wulfänger (CDU). Er hat ebenfalls Widerspruch eingelegt, denn die Wahlunterlagen galten für die Stadtrats- und die Kreistagswahl.
Was der „Carsten“, der „Axel“ und der „Klaus“ da besprochen haben, führt lediglich zu einem Abgleich der 179 Unterschriften auf den Wahlvollmachten mit denen aus dem Melderegister der Stadt Stendal. Dabei werden keine Graphologen eingesetzt, sondern ein kleines Team aus der Stendaler Stadtverwaltung.
Es ist eine Lösung, die nicht im Kommunalwahlgesetz vorgesehen ist. Im Büro des Landeswahlleiters sieht man den Fall zu diesem Zeitpunkt nämlich wie folgt: „Bei der Prüfung der Erheblichkeit eines Wahlfehlers ist darauf abzustellen, ob ohne diesen ein ,wesentlich anderes Wahlergebnis‘ zustande gekommen oder festgestellt worden wäre.“
„Wesentlich“ ist dabei schon, wenn theoretisch ein anderer Bewerber ein Mandat hätte erreichen können, sofern die Anzahl der beanstandeten Stimmen nicht gewertet worden wäre. Das wäre sowohl im Stadtrat als auch im Kreistag der Fall gewesen, denn die Abstände zwischen mehreren Bewerbern, die einen Sitz erhalten beziehungsweise verfehlt hatten, waren knapp.
Der laienhafte Unterschriftenvergleich liefert nun das passende Ergebnis: Am 3. Juli trägt Landrat Wulfänger im Kreistag vor, dass der Abgleich nur bei drei Vollmachten „Anlass zu Bedenken“ gebe.
Nach heutigen Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sind jedoch 178 Vollmachten gefälscht. Für den Landrat ist damals hingegen „eine Verfälschung des Wählerwillens nicht erkennbar“.
Der Kreistag folgt Wulfängers Argumentation mit einer knappen Zweidrittelmehrheit. Einer, der in der Debatte für diese Lösung besonders in die Bresche springt, ist CDU-Kreischef Kühnel: „Besser kann man es gar nicht auswerten, wenn man sieht, was alles gemacht worden ist. Da sind Unterschriften verglichen worden. Es ist alles getan worden. Was will man da noch aufklären?“
Seine Rolle zum Beispiel. Doch die klärt Kühnel nicht auf. Es dauert noch Monate, bis bekannt wird, dass er zu den zwölf Personen gehört, die sich über Vollmachten für Holger Gebhardt Briefwahlunterlagen bei der Stadt erschlichen haben. Mit 32 Vollmachten ist er hier sozusagen Spitzenreiter.
Die Ermittler stellen bei einer Durchsuchung der CDU-Kreisgeschäftsstelle auf Kühnels Rechner aber auch eine Serienbriefdatei „Antrag auf Erstellung eines Wahlscheins“ sicher. Gemailt zehn Tage vor der Wahl, am 16. Mai 2014 – von Holger Gebhardt an die CDU-Geschäftsstelle.
Zeitgleich zur Tagung des Kreistags gibt Florian M. am 3. Juli 2014 im Stendaler Rathaus eine eidesstattliche Erklärung ab, dass die Unterschrift unter der angeblich von ihm ausgestellten Vollmacht eine Fälschung ist.
Einen Tag später kennt auch Güssau den Fall M. Wie Kleefeldt in seiner Zeugenvernehmung einräumt, hat er den CDU-Fraktionschef informiert, dass er nunmehr eine Strafanzeige beabsichtigt.
Der Wahlleiter betont gegenüber den Ermittlern, niemand habe versucht, Einfluss auf seine Entscheidungen zu nehmen. Güssau habe ihn jedoch darum gebeten, ihm seine Entscheidungen jeweils zeitnah mitzuteilen, damit er nicht in einer Sitzung von Informationen „überrumpelt“ werde.
Bei dem erfahrenen Kommunal- und Landespolitiker Güssau herrscht jetzt offenbar Alarmstufe Rot. In einer Mail an Kühnel und Gebhardt fordert er sofort eine plausible Antwort auf den Fall M. Kleefeldt wolle erst am Montag zur Staatsanwaltschaft. Güssau: „Wenn es erst da ist, ist es nicht mehr in unserer Hand.“
Trotz des Falls M. ändert Stadtwahlleiter Axel Kleefeldt kurz darauf seine Rechtsauffassung. Er teilt Oberbürgermeister Klaus Schmotz (CDU) und CDU-Fraktionschef Güssau am 6. Juli mit, dass er tags darauf dem Stadtrat empfehlen will, die Wahl für gültig zu erklären.
Als am Montag, 7. Juli, um 18 Uhr die Stadtratssitzung im Stendaler Rathaus beginnt, folgt für die CDU-Reihen wenig Überraschendes. Auf den Seiten von Linke und SPD herrscht dagegen Verblüffung über Kleefeldts Kehrtwende.
Die 20 Stadträte aus ihren Reihen lehnen Kleefeldts Antrag ab. Nur die 15 Vertreter der CDU/Landgemeinden/Grünen-Fraktion folgen Kleefeldts Sinneswandel.
In der zuweilen emotional geführten Debatte prognostiziert Güssau sogar, dass bei einer Wiederholung der Briefwahl Gebhardt „ein noch höheres Ergebnis erzielen“ werde.
Doch die Schlacht ist verloren. Hardy Peter Güssau sieht das wenige Stunden später recht realistisch. In den Ermittlungsakten befindet sich eine Mail, datiert vom 8. Juli, 0.26 Uhr, die Kühnel und Gebhardt von ihm erhalten haben. Darin heißt es: „Wir haben gekämpft und verloren.“