1. Startseite
  2. >
  3. Sachsen-Anhalt
  4. >
  5. Leseranwältin
  6. >
  7. Leseranwältin: Der lange Weg bis zur Gutschrift

Leseranwältin Der lange Weg bis zur Gutschrift

Wenn der Drei-Personen-Haushalt sich verkleinert, weil die Tochter ein Studium beginnt, kann es zu bürokratischen Verwerfungen kommen – so wie im vorliegenden Fall.

Von Gudrun Oelze 15.04.2024, 07:00
Ein langer Weg bis zur Genehmigung der Gutschrift.
Ein langer Weg bis zur Genehmigung der Gutschrift. Foto: imago

Magdeburg. - Seit die Tochter vor einem Jahr auszog, gehören nur noch zwei Personen zum Haushalt einer Familie im Salzlandkreis. Das wurde alles ordnungsgemäß den zuständigen Behörden und Ämtern mitgeteilt, deren Bescheide auch entsprechend korrigiert.

Nicht erstattet

Doch die avisierte Gutschrift vom Kreiswirtschaftsbetrieb wurde bisher weder erstattet noch mit dem Gebührenbescheid 2024 verrechnet. Im Gegenteil, schrieben die Leser: Auch für das Jahr 2024 wurden wieder für drei statt nur noch zwei Personen die Gebühren berechnet. „Auf meine Mail mit der Bitte um Korrektur tat sich nichts. Telefonisch ist der Betrieb nicht zu erreichen“, teilten die Betroffenen der Leseranwältin mit. Die erhielt dann aber recht schnell eine Reaktion auf die Beschwerde. Man bedauere die lange Bearbeitungszeit und entschuldige sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten, so Ralf Felgenträger, Betriebsleiter des Kreiswirtschaftsbetriebs des Salzlandkreises. Eine Verrechnung bestehender Guthaben aus vorhergehenden Kalenderjahren sei ab diesem Jahr aus technischen Gründen zwar nicht mehr vorgesehen, doch werde es - wie im vorliegenden Fall - nach Prüfung des Sachverhalts auf die bekannte Bankverbindung erstattet.

Unverzüglich gezahlt

Das geschah dann auch tatsächlich unverzüglich, wie es die Leser uns gegenüber bestätigten. Auch eine Korrektur der Gebührenhöhe für das Kalenderjahr 2024 sollen sie demnächst in Form eines Änderungsbescheides erhalten, hatte der Chef des Kreiswirtschaftsbetriebes versichert.