Mindestlohn Mehr Verstöße in Sachsen-Anhalt
149 Mal ist 2016 in Sachsen-Anhalt gegen das Mindestlohngesetz verstoßen worden. Überprüft wird das vom Hauptzollamt Magdeburg.
Magdeburg (dpa) l Der Zoll hat in Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr mehr Betriebe auf Schwarzarbeit kontrolliert. Überprüft wurden 958 Arbeitgeber, 2015 waren es rund 100 weniger, wie das Hauptzollamt Magdeburg auf Anfrage mitteilte. In der Folge stieg auch die Zahl der eingeleiteten Strafverfahren von 2384 auf 2780. Die Kontrollen fanden bei Bauunternehmen, Speditionen, bei Friseuren sowie im Gastgewerbe und im Einzelhandel statt. Die Aufmerksamkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit gelte vor allem den Branchen, die besonders anfällig für die illegale Beschäftigung seien, hieß es.
Aus den Ermittlungen ergibt sich laut Zoll ein Schaden in Höhe von rund 11,3 Millionen Euro, weil für die Schwarzarbeit keine Sozialabgaben gezahlt werden. Hinzu kommen Steuerschäden von knapp 480.000 Euro, die sich aus Ermittlungsverfahren der Länderfinanzverwaltungen ergeben und durch die Prüfungsergebnisse des Magdeburger Zolls veranlasst wurden. Die Kontrolleure des Hauptzollamtes in der Landeshauptstadt sind für ganz Sachsen-Anhalt zuständig.
In ähnlichem Umfang wie neue Verfahren wegen Straftaten eingeleitet wurden, konnten 2016 auch Verfahren abgeschlossen werden. Dabei kamen Geldstrafen von insgesamt rund 630.000 Euro und Haftstrafen von 31 Jahren zusammen. Hinzu kamen etwa 860.000 Euro durch Geldbußen und Verwarngelder bei Ordnungswidrigkeiten.
Mehr Verstöße registrierte der Zoll auch beim Mindestlohn. Nach 55 Fällen 2015 wurde 2016 bereits 149 Mal gegen das Mindestlohngesetz verstoßen. Die meisten Tricks, die Lohnuntergrenze zu umgehen, kenne man bereits aus der Vergangenheit, erklärte eine Sprecherin. Dazu zählen etwa die Anrechnung von Zuschlägen auf den Grundlohn oder die Reduzierung der Arbeitszeit auf dem Papier, obwohl in gleichem Umfang weitergearbeitet wird.