Volksabstimmung Linke will Hürden für Volksbegehren senken
Sachsen-Anhalts Landesverfassung soll geändert und um eine Einwohnerinitiative erweitert werden.
Magdeburg l Die Linke will Volksabstimmungen mit einer umfassenden Gesetzesänderung erleichtern. Die Quoren für gültige Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide sollen durch die Änderung der Landesverfassung gesenkt werden. „Das sind reine Verhinderungsquoren“, sagte Linken-Fraktionschef Thomas Lippmann am Donnerstag.
Für eine Volksinitiative (Landtag beschäftigt sich mit einem Thema, kein Anspruch auf eine Entscheidung) müssen sich bisher 30.000 Wahlberechtigte zusammenschließen. Künftig sollen 10.000 reichen. Zuletzt war eine Volksinitiative gegen Lehrermangel erfolgreich. Der Landtag wird sich demnächst abschließend mit der Forderung befassen, 1000 weitere Lehrer einzustellen.
Bei einem Bürgerbegehren können bisher neun Prozent der Wahlberechtigten einen Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, über den das Parlament abstimmen muss – das sind in Sachsen-Anhalt derzeit rund 165.000 Menschen. Da bei der Unterschriftenprüfung oft mehrere Tausend für ungültig erklärt werden (falsche Identitäten oder Adressdaten), müssen die Initiatoren oft mehr als 200.000 Stimmen sammeln. „Das ist in der Regel nicht erreichbar“, sagte Lippmann. Die Linke will die Grenze deshalb bei 100.000 Wahlberechtigten ziehen.
Wenn der Landtag ein solches Volksbegehren ablehnt, kommt es zum Volksentscheid. Dieser ist jedoch nur gültig, wenn die Befürworter in der Mehrheit sind und parallel dazu ein Viertel aller Wahlberechtigten stellen. Dieses Quorum will die Linke auf ein Achtel halbieren.
Nachteile für den Landtag sieht Lippmann dadurch keine. „Uns geht es nicht um die Entwertung der repräsentativen Demokratie, sondern um mehr Beteiligung der Bürger.“ In Sachsen-Anhalt gebe es bisher so gut wie keine Begehren und Entscheide, weil die Hürden zu hoch seien, bemängelte er.
Kritiker dieser direktdemokratischen Instrumente warnen davor, dass diese missbraucht werden könnten, um Partikularinteressen durchzusetzen. Um das zu verhindern, sollen Spenden in Höhe von mehr als 5000 Euro für Begehren oder Initiativen künftig der Veröffentlichungspflicht unterliegen. „Das würde für Transparenz sorgen“, so Thomas Lippmann.
Zudem will die Fraktion eine Einwohnerinitiative einführen. Finden sich für ein Anliegen 1000 Unterstützer ab einem Alter von 14 Jahren, sollen sich die zuständigen Fachausschüsse des Landtags damit beschäftigen müssen.
Um die Landesverfassung zu ändern, müssten zwei Drittel aller Abgeordneten dafür votieren. Lippmann wirbt deshalb bei den anderen Fraktionen um Zustimmung. Er sagte: „Wir sollten hier die sonstige Gefechtsordnung des Parlaments überwinden.“