Wahlfälschung Landtag setzt Untersuchungsausschuss ein
Die Wahlfälschung bei der Kommunalwahl im Mai 2014 wird vom Landtag in Magdeburg aufgearbeitet.
Magdeburg l Fast 1000 gefälschte Stimmen bei der Kommunalwahl vor fast drei Jahren in Stendal haben jetzt ein politisches Nachspiel im Landtag Sachsen-Anhalt: Ein Untersuchungsausschuss soll jetzt beleuchten, wie es zu der massiven Fälschung und den Pannen bei der damaligen Wahl kommen konnte.
Das zwölf Mitglieder große Gremium wird auch die Kontrollmechanismen des Landeswahlleiters und der Kommunalaufsicht beleuchten und prüfen, ob die wahlrechtlichen Vorschriften des Landes für die Briefwahl ausreichen. Untersucht wird auch, ob, wie und von wem versucht worden ist, die strafrechtliche Verfolgung der Stendaler Wahlfälschung abzuwenden.
Der ehemalige CDU-Stadtrat Holger Gebhardt ist im März vom Stendaler Landgericht zu zweieinhalb Jahren Freiheitsentzug verurteilt worden. Gebhardt hat Berufung eingelegt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er 160 Wahlunterlagen mit jeweils sechs Stimmen gefälscht hatte. Gebhardt hatte ein Netz von zwölf Helfern, die für ihn Briefwahlvollmachten im Rathaus eingereicht hatten. Die Stendaler Stadtverwaltung hatte übersehen, dass sie maximal vier Wahlunterlagen für einen Bevollmächtgen ausgegeben durften.
Die Linke-Fraktion hatte den Untersuchungsausschuss beantragt. Der Landtag nahm mit großer Mehrheit einen leicht veränderten Antrag der Regierungskoalition an. Es gab lediglich eine Gegenstimme und eine Enthaltung aus der CDU-Fraktion. Die Kommunalwahl 2009 soll nicht beleuchtet werden, da hier mögliche Taten bereits verjährt sind.
Es ist der zweite Parlamentarische Untersuchungsausschuss in dieser Wahlperiode des Landtags. Der Vorsitz steht der AfD als zweitstärkster Fraktion zu. Als Vorsitzender ist deren Abgeordneter Matthias Lieschke vorgesehen.