Landesweite Geflügel-Stallpflicht aufgehoben
Magdeburg (dpa/sa) - Die wegen der Vogelgrippe in Sachsen-Anhalt eingeführte landesweite Stallpflicht für Geflügel ist nach rund vier Monaten wieder aufgehoben worden. Das teilte das Umweltministerium am Montag mit. Es gelte aber weiterhin ein "Aufstallungsgebot in Risiko- und Restriktionsgebieten".
Umweltministerin Claudia Dalbert (Grüne) betonte in einer Mitteilung: "Wir hatten jetzt seit Anfang Januar keine Verdachtsfälle mehr in Hausgeflügelbeständen und seit 14 Tagen nur noch im Landkreis Börde und im Landkreis Mansfeld-Südharz Nachweise des hochpathogenen Geflügelpesterregers bei Wildvögeln." Da die Aufstallung für Wasser- und Rassegeflügelzüchter stark belastend sei und bereits sehr lange andauere, werde die Stallpflicht nun weiter gelockert.
"Die Entscheidung, ob Geflügel eingesperrt bleibt oder nicht, liegt jetzt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten", sagte Dalbert. Für Landkreise, in denen mindestens zwei Wochen lang keine neuen Fälle aufgetreten sind, gilt den Angaben zufolge, die Aufstallung auf ausgewiesene Risikogebiete zu beschränken.
Die Stallpflicht gilt seit Ende November 2016, um die Verbreitung des Vogelgrippeerregers H5N8 zu verhindern. Geflügelhalter werden auch jetzt weiterhin um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.