1. FC Magdeburg Club ficht „Hammer-Urteil“ an
Der FCM soll für das Fehlverhalten der Fans 40.000 Euro zahlen. Es droht gar ein Teilausschluss der Zuschauer. Der Club geht in Berufung.
Magdeburg l „Es gibt noch Klärungsbedarf. In der jetzigen Form können wir das Urteil nicht akzeptieren“, sagte FCM-Sportchef und Präsidiumsmitglied Mario Kallnik am Dienstag. Am Nachmittag beriet sich das Präsidium telefonisch, um anschließend über Vize und Rechtsexperte Hagen Hoffmann den Einspruch zu formulieren und fristgerecht (24 Stunden Zeit) einzureichen. Der DFB entscheidet laut Hoffmann nun, ob der Club noch eine Stellungnahme abgeben kann oder es gleich zur mündlichen Verhandlung vorm DFB-Sportgericht in Frankfurt kommt.
Am Vormittag hatte den FCM das Urteil erreicht. Im Einzelrichterverfahren wurden vier Vergehen zusammengefasst und mit einer Geldstrafe von 40.000 Euro geahndet. Immerhin kann der Verein die Hälfte des Betrages für sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden und müsste diese dem DFB bis zum 31. Juli nachweisen.
Darüber hinaus muss Magdeburg ein Heimspiel unter teilweisem Ausschluss der Öffentlichkeit austragen und dabei die Nordtribüne (Blöcke 3 bis 6) – den Heimbereich der Ultras – schließen. Die Vollstreckung des Teilausschlusses wird für zehn Monate zur Bewährung ausgesetzt und nur vollzogen, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.
Für Kallnik eine mittelschwere Katastrophe: „Neben den 40.000 Euro, die natürlich ein echter Hammer sind, trifft uns dieser Zusatz besonders hart. Weil wir dadurch unseren Wettbewerbsvorteil mit deutlich mehr Zuschauern gegenüber vielen anderen Clubs verlieren würden. Und weil die Summe schnell im sechsstelligen Bereich liegen könnte.“
Insgesamt zeigte sich der 41-Jährige aber einsichtig: „Über die Höhe kann man immer geteilter Meinung sein, aber die Strafen sind nachvollziehbar und wir gegenüber anderen Vereinen nicht benachteiligt worden. Hansa Rostock wurde beispielsweise für drei ähnliche Vergehen mit 30.000 Euro bestraft, wir jetzt für vier mit 40.000.“
Um welche Partien ging es? Gegen Wehen Wiesbaden (1:0) am 24. Oktober war im Magdeburger Zuschauerblock wiederholt Pyrotechnik gezündet worden, woraufhin die Partie nach einer kurzzeitigen Unterbrechung noch einmal für rund sechs Minuten unterbrochen werden musste. Nach dem Derby bei Dynamo Dresden (2:3) am 31. Oktober wurden im Magdeburger Zuschauerbereich drei Leuchtraketen in Richtung der Dresdner Zuschauerbereiche abgefeuert. Dabei gab es einen leichtverletzten Besucher.
Bei der SG Sonnenhof Großaspach (0:1) am 21. November war es vor, während und nach der Begegnung zu Ausschreitungen gekommen. Eine halbe Stunde vor Anpfiff hatten mehrere FCM-Zuschauer die Ordnungskräfte am Einlass zum Gästefanbereich überrannt. Kurz vor Spielende war ein Club-Anhänger in den Innenraum gelangt, hatte zuvor das Flucht- und Rettungstor zum Gästeblock entriegelt, woraufhin weitere rund 30 Zuschauer in den Innenraum eindrangen. Ein Teil von ihnen attackierte den Ordnungsdienst. Die Partie musste für rund fünf Minuten unterbrochen werden. Zudem hatten Magdeburger Anhänger wiederholt Gegenstände auf das Spielfeld geworfen.
Allein für den Ärger in Großaspach beträgt die Strafe 20.000 Euro, der Rest verteilt sich auf die drei weiteren Partien, zu dem auch das Jubiläumsspiel zum 50-jährigen Bestehen gegen Mainz 05 II (3:1) am 19. Dezember gehört. Hier wurde verstärkt Pyrotechnik gezündet. „Es kann nicht sein, dass wir auch für Dinge außerhalb des Stadions verantwortlich gemacht werden sollen. Dafür ist der FCM nicht zuständig“, betonte Kallnik mit Blick auf die Strafe für Großaspach.
Momentan liegt der FCM im Strafenkatalog bei 46.000 Euro. Ende September 2015 hatte das mehrfach unterbrochene und von Pyrotechnik begleitete Ostderby in Rostock mit 6000 Euro zu Buche geschlagen.