Fußball 1. FC Magdeburg blickt bang nach Frankfurt
Vor dem DFB-Sportgericht in Frankfurt/Main findet am Donnerstag die Einspruchsverhandlung des FCM gegen den Zuschauer-Teilausschluss statt.
Magdeburg l Nach mehrfachem Fehlverhalten der eigenen Fans in der vergangenen Saison hatte der DFB die Reißleine gezogen und verfügt, dass in den ersten beiden Heimspielen 2016/17 die Blöcke 3 bis 6 (U-Block) frei bleiben müssen. Dagegen setzt sich die Club-Führung zur Wehr. „Der Sachverhalt an sich ist nicht strittig, denn es hat ja die Vorfälle mit Pyrotechnik usw. gegeben. Wir können aber die Höhe der Bestrafung nicht akzeptieren. Aus unserer Sicht liegt eine Unverhältnismäßigkeit vor, weil wir zwar gegen die zehnmonatige Bewährung verstoßen haben, nun aber doppelt bestraft werden sollen“, sagte FCM-Vize Hagen Hoffmann, im Verein für Rechtsfragen zuständig.
Er reist heute zusammen mit Geschäftsstellenleiter Matthias Kahl in die Hessen-Metropole, trifft sich dort mit Prof. Dr. Rainer Cherkeh aus Hannover, den der Club für diesen komplexen Fall zu Rate gezogen hat. „Ein absoluter Spezialist für Sportrecht“, so Hoffmann, der von einer längeren, komplizierten Verhandlung ausgeht.
Den „Schlachtplan“ wollte der Anwalt verständlicherweise im Vorfeld nicht verraten, hofft aber auf entsprechendes Entgegenkommen seitens des DFB, auch weil der Club in ständigem Dialog mit den Fans steht und diverse Präventivmaßnahmen eingeleitet hat.
Auch fühlt sich der Club bei Vorkommnissen in Auswärtsspielen mitunter zu Unrecht an den Pranger gestellt. Hoffmann verwies darauf, dass sich x-beliebige, fremde Personen ein blau-weißes Trikot überstreifen und für Störfeuer sorgen könnten und der FCM als Dritter zur Rechenschaft gezogen wird – im Fachjargon verschuldensunabhängige Haftung genannt.
Allerdings wissen alle Beteiligten auch, dass der FCM „Wiederholungstäter“ ist, eigene Anhänger immer wieder durch das Abbrennen von Pyrotechnik negativ aufgefallen sind und der Club im Strafenkatalog der dritten Liga in der vergangenen Saison mit rund 57 000 Euro den unrühmlichen ersten Platz belegte.
Sollte das Strafmaß nicht reduziert werden (was einem finanziellen Schaden im mittleren fünfstelligen Bereich entspricht), wäre das nicht automatisch das Ende der Fahnenstange. „Als weitere Instanzen könnten wir noch vors DFB-Bundesgericht und schließlich vors ständige Schiedsgericht ziehen“, erläuterte der Club-Vize.
Auf weitere Fragen, wie sich der FCM beispielsweise gegenüber Dauerkartenbesitzern verhält, deren Plätze in den beiden ersten Spielen möglicherweise gesperrt sind, ob man sie woanders unterbringen kann, wollte Hoffmann noch nicht eingehen: „Wir warten jetzt erst einmal ab, wie der DFB entscheidet. Ein rechtskräftiges Urteil ist gleichzeitig auch Voraussetzung dafür, Strafen auf diejenigen umzulegen, die uns den Ärger eingebrockt haben.“