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Fussball Das sind die Konsequenzen aus dem Gladau-Fall

Das Verbandssportgericht des Landes findet keine Beweise für „rechtradikale Tendenzen“ bei Eintracht Gladau. Der FSA ändert etwas ab. Und was macht der LSB?

Von Daniel Hübner Aktualisiert: 14.03.2024, 11:50
Für Dennis Wesemann und die Gladauer geht es im Spielbetrieb weiter.
Für Dennis Wesemann und die Gladauer geht es im Spielbetrieb weiter. Foto: bjr

Neugattersleben - Man kann Frank Knuth nicht nachsagen, sich nicht durch die Materie recherchiert zu haben. Der Vorsitzende Richter des Verbandssportgerichtes Sachsen-Anhalt hat zum Beispiel beim deutschen Baseball-Verband angerufen, hat dort einen Baseball-Schläger mit dem Aufdruck „Sport frei“ aus dem Angebot der Onlineversand-Firma von Dennis Wesemann vorgestellt und nach dem sportlichen Wert des Utensils gefragt. Als Antwort habe Knuth erhalten: „Das ist kein zugelassener Schläger.“ Und er habe für sich den Schluss daraus gezogen: Der Schläger sei nur „zum Kloppen“ da.