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Kommunalwahl Calbe: Wer darf sich wählen lassen?

Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber müssen sich bis zum 2. April bewerben. In Calbe können die Bürger 20 neue Stadträte im Juni whlen.

Von Thomas Höfs 26.02.2024, 14:08
Am 9. Juni öffnen die Wahllokale in Calbe wieder.
Am 9. Juni öffnen die Wahllokale in Calbe wieder. Foto: Thomas Höfs

Calbe. - Für die Kommunalwahlen am 9. Juni rückt der Termin für die Einreichung der Kandidatenlisten näher. Darauf macht jetzt die Stadtwahlleiterin Isabel Jaekel in Calbe aufmerksam.

Für die Wahlen zum Kreistag, Stadtrat und Ortschaftsrat sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sowie die Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet (Ortschaft, Stadt, Landkreis) eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben, im Wählerverzeichnis eingetragen sind und nicht vom Wahlrecht und Stimmrecht ausgeschlossen sind, wahlberechtigt, heißt es jetzt in einer Mitteilung der Stadtwahlleiterin.

Ins Wählerverzeichnis eintragen

Jeder Wahlberechtigte, der in den Wählerverzeichnissen eingetragen ist, bekommt rechtzeitig seine Wahlbenachrichtigungskarten zugestellt, kündigt sie an.

Ein Wahlberechtigter, der verhindert ist, in dem Wahlbezirk zu wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist, oder aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, weist sie ferner hin.

Durch Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte kann der Wahlschein oder die Briefwahlunterlagen bei der Stadt Calbe beantragt werden. Bei den vergangenen Wahlen hat die Zahl der Briefwähler kontinuierlich zugenommen. Viele Menschen nutzen inzwischen die Möglichkeit der Stimmabgabe vor dem eigentlichen Wahltermin, um am Wahlsonntag nicht in das Wahllokal gehen zu müssen. Die Briefwahlunterlagen werden dabei in der Stadt gesammelt und am Wahltag nach dem Ende der Stimmabgabe ebenso ausgezählt. Dazu bildet die Kommune in der Regel einen Wahlvorstand, der sich nur mit der Briefwahl beschäftigt.

Frist läuft bis zum 2. April

Für die Parteien und Wählergruppen sowie Einzelbewerber läuft bereits die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Bis zum 2. April können sie sich als Kandidaten für die Wahl des Stadtrates oder der Ortschaftsräte im Rathaus bewerben. Die Stadtwahlleiterin bittet allerdings um frühzeitige Anmeldung. Das kann nützlich sein, wenn Unterlagen fehlen und nachgereicht werden müssen oder die beigefügten Unterstützungsunterschriften beispielsweise nicht ausreichen.

Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber, die bislang noch nicht im Stadtrat oder Landtag vertreten sind, benötigen für eine erfolgreiche Kandidatur bei der Kommunalwahl auf kommunaler Ebene Unterstützungsunterschriften. Wer sich um einen Sitz im Stadtrat bemühen will, benötigt 76 Unterstützungsunterschriften.

Dabei dürfen die Bürger jeweils nur einen Wahlvorschlag mit ihrer Unterschrift unterstützen. Die Stadtwahlleiterin muss die Unterstützungsunterschriften entsprechend prüfen. Zudem gibt es für die Sammlung der Unterschriften Vordrucke, die bei der Stadtwahlleiterin erhältlich sind.

Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber, die jetzt bereits im Stadtrat oder in den Ortschaftsräten gewählt sind, können sich ohne Unterstützungsunterschriften wieder für einen Sitz bewerben, weist die Stadtwahlleiterin hin.

Verfahren klingt kompliziert

Auch wenn das Verfahren vielleicht etwas kompliziert klingt, sind die Vorschriften in der Praxis gut handhabbar. Bürger, die sich um eine Kandidatur für den Stadtrat bemühen wollen, können sich zudem Rat bei der Stadtwahlleiterin holen. Sie erklärt Bewerbern gern, welche Unterlagen dazu eingereicht werden müssen.

Der nächste Stadtrat wird 20 Stadträte haben, teilte sie vorab bereits mit. In der Saalestadt gibt es zudem keine Wahlbezirke. Das bedeutet, dass alle Kandidaten von allen Bürgern wählbar sind. Die Parteien und Wählervereinigungen können auf ihren Listen bis zu 25 Personen für die Wahl vorschlagen.

Das ist nicht ganz unwichtig. Denn gibt es auf einer Liste nur wenige Bewerber aber viele Stimmen, kann es passieren, dass Sitze im Stadtrat nicht besetzt werden können. Denn dann fehlen die Bewerber. Das gibt es aktuell bereits im Calbenser Stadtrat. Allerdings liegt es an den Parteien und Wählergruppen, wie sie damit umgehen und ob sie ausreichend Bewerber für ihre Listen finden. Im März wollen sie spätestens ihre Kandidaten auf den vorbereitenden Sitzungen für die Kommunalwahl gewählt haben.