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Ohne Fahrschein, unter Drogen Aggressiver Schwarzfahrer bedroht Polizei in Halberstadt – Waffen im Rucksack gefunden

In Halberstadt endete die Zugfahrt eines 36-Jährigen mit mehreren Anzeigen. Er war ohne Fahrschein unterwegs, bedrohte Bundespolizisten, leistete dann Widerstand und führte Waffen bei sich.

Von DUR Aktualisiert: 25.04.2025, 14:42
Ein 36-jähriger Mann hat in einem Regionalexpress nach Halberstadt die Bundespolizei auf den Plan gerufen. Er war ohne Ticket unterwegs, griff Einsatzkräfte an und führte eine Waffe im Rucksack.
Ein 36-jähriger Mann hat in einem Regionalexpress nach Halberstadt die Bundespolizei auf den Plan gerufen.
Er war ohne Ticket unterwegs, griff Einsatzkräfte an und führte eine Waffe im Rucksack.
Symbolfoto: dpa

Halberstadt. - Wie die Polizei mitteilt, hat am Donnerstagabend ein 36-Jähriger am Bahnhof in Halberstadt einen Polizisten nach einer Personenkontrolle angegriffen, wobei der Beamte leicht verletzt wurde.

Nachdem der 36-Jährige im Zug von Thale nach Halberstadt keine gültige Fahrkarte dabei hatte, informierte eine Bahnangestellte die Bundespolizei. Die Beamten kontrollierten den Mann daraufhin. Dabei beleidigte er die Polizisten.

Polizei entdeckt Messer und Waffe in Rucksack eines 36-Jährigen

Er habe gegen die Hand eines Beamten geschlagen, einen Kopfstoß angedeutet und damit gedroht, eine Waffe aus seinem Rucksack zu holen, so die Polizei weiter. Laut ihren Angaben versuchten die Beamten, die Situation zu deeskalieren. 

Als der Mann dennoch in Richtung seines Gepäcks gegangen sei, habe man ihm Handfesseln angelegt, heißt es weiter. Auf dem Weg zum Bundespolizeirevier habe er sich mehrfach gegen die Maßnahmen zur Wehr gesetzt. Dabei sei ein Polizeibeamter leicht verletzt worden.

Nach der Durchsuchung seines Rucksacks stellten die Einsatzkräfte eine Schreckschusswaffe samt Magazin sowie ein Einhandmesser sicher, so die Polizei. Ein Drogentest habe positiv auf Cannabis und Amphetamine reagiert.

Gegen den Tatverdächtigen wurden Ermittlungen wegen Erschleichens von Leistungen, Beleidigung, Bedrohung, tätlichen Angriffs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet.