1. Startseite
  2. >
  3. Blaulicht
  4. >
  5. Magdeburg
  6. >
  7. 34-Jähriger greift in Magdeburg Polizisten mit Kugelschreiber an

 Blaulicht 34-Jähriger greift in Magdeburg Polizisten mit Kugelschreiber an

In Magdeburg am Hauptbahnhof ist es zu einem Zwischenfall mit einem 34-Jährigem gekommen. Er stach später auf dem Revier auf Beamte ein.

Aktualisiert: 22.12.2021, 17:51
Am Magdeburger Bahnhof gab es einen Zwischenfall mit Bundesbeamten.
Am Magdeburger Bahnhof gab es einen Zwischenfall mit Bundesbeamten. Symbolfoto: dpa

Magdeburg (vs) - Am Dienstag, 21. Dezember, gegen 15.20 Uhr
teilte die Kundenbetreuerin der Deutschen Bahn der Bundespolizeiinspektion Magdeburg mit, dass sich in der Regionalbahn auf der Strecke von Burg nach Magdeburg ein Mann ohne gültigen Fahrschein befindet, der auch die Corona-Schutzbestimmungen nicht einhält und bat um Unterstützung.

Bei Eintreffen des Zuges am Magdeburger Hauptbahnhof empfing eine eingesetzte Streife den 34-Jährigen bereits. Die Feststellung seiner Identität scheiterte am Fehlen eines entsprechenden Nachweises, was zu einer Mitnahme zur Dienststelle der Bundespolizei führte. Dort konnte die Identität des früher
bereits in Erscheinung getretenen Mannes mittels polizeilichem
Informationssystem zweifelsfrei festgestellt werden. Die eingesetzten Beamten fertigten eine Strafanzeige wegen Erschleichens von Leistungen.

Als dem Mann ein Kugelschreiber zum Leisten erforderlicher Unterschriften überreicht wurde, änderte sich urplötzliche seine bis dato kooperative Stimmung, so die Polizei. Er bedrohte einen
eingesetzten Beamten und stach mit dem Schreibutensil auf ihn ein,
glücklicherweise ohne ihn zu treffen. Aus dieser Situation entwickelte sich ein handfester Widerstand, der mit zwei leicht verletzten Polizisten und fünf weiteren Strafanzeigen für den 34-Jährigen endete.

Er wird sich zusätzlich zu der Straftat der Leistungserschleichung nun auch noch wegen Körperverletzung, versuchter gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Widerstand gegen und
tätlichem Angriff auf Vollstreckungsbeamte verantworten müssen.