POlizei Parolen: Polizei in Magdeburg stellt Strafanzeige in zwei Fällen
Weil sie in Magdeburg Polizeibeamte beleidigt und verfassungswidrige Parolen gerufen hatten, wurden gegen zwei Personen mehrere Strafanzeigen aufgenommen.

Magdeburg (vs) - Am Donnerstag, 4. Mai, wurden Strafanzeigen in zwei Fällen gegen Personen aufgenommen, weil sie verfassungswidrige Parolen in Magdeburg geäußert hatten.
Wie ein Sprecher der Polizei mitteilt, hat ein Mann gegen 16.30 Uhr mehrere Fahrgäste in einer Straßenbahn auf Höhe der Warschauer Straße beleidigt und verfassungswidrige Parolen gerufen. Die Polizei stellte den Mann fest, nahm mehrere Strafanzeigen gegen ihn auf und entließ ihn mit einer sogenannten Gefährderansprache.
Wenig später hatten Polizeibeamte gegen 18.30 Uhr eine Frau am Bahnhofsvorplatz kontrolliert. Während der Kontrolle griff sie die Polizeibeamten an, beleidigte sie und rief ebenfalls verfassungswidrige Parolen.
Nachdem sie unter Kontrolle gebracht wurde, hatten die Beamten einen Atemalkoholwert von über zwei Promille bei ihr festgestellt. Nach einer Gefährderansprache wurde sie aus der Maßnahme entlassen und es wurden mehrere Strafverfahren gegen sie eingeleitet, heißt es in der Pressemitteilung der Polizei.